Unvollständiger barrierefreier Ausbau der Haltestelle Voßkuhle
Zu Bushaltestellen heißt es in den Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen – HBR (S. 66):
Die […] festgelegte nutzbare Mindestbreite der Wartefläche für Fahrgäste von 2,50 m ist hinsichtlich der Barrierefreiheit ausreichend. Berücksichtigt werden muss, dass vor Einbauten und fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen Rangierflächen von mindestens 1,50 m x 1,50 m erforderlich sind.
Eine Person im Rollstuhl mit Begleitperson braucht 2,50 m (S. 24). Das ist m. E. auch relevant beim Aussteigen aus einem Bus. Damit ist klar, dass im Bereich, in denen möglicherweise die Türen geöffnet werden bei den Stellplätzen für Rollstühlen in Bussen mindestens 1,50 m, besser 2,50 m Tiefe ohne Einbauten sein sollten.
Zu Busbuchten heißt es in den HBR (S. 67):
Innerorts sollte der Einrichtung von Haltestellenkaps oder dem Halt am Fahrbahnrand der Vorzug gegeben werden, da diese Haltestellentypen u. a. neben einer geraden Anfahrt in der Regel auch eine ausreichende Flächenaufteilung im Straßenseitenraum erlauben. Parken und Halten vor und hinter der Haltestelle ist im ausreichenden Maße auszuschließen, um das gerade Anfahren sicherzustellen. Bei Halt am Fahrbahnrand ist von einer Entwicklungslänge analog zur Anfahrt bei einer Busbucht auszugehen. Das Haltestellenkap bietet in der Regel eine großzügigere Wartefläche und die größere Sicherheit, dass das gerade Heranfahren nicht z. B. durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge verhindert wird.
Im Hinblick auf die Belange der Barrierefreiheit sollten Busbuchten innerörtlich nur in begründeten Ausnahmefällen eingerichtet werden, wenn die örtlichen Rahmenbedingungen oder betriebliche Gründe andere Lösungen nicht ermöglichen. Busbuchten haben u. a. den Nachteil, dass Fahrgäste in den Bussen beim Ein- und Ausfahren ungünstigen Seitenbeschleunigungen ausgesetzt sind bzw. der Bus schräg zum Halten kommen kann […]. Durch die schräge Halteposition entsteht ein großer Spalt zwischen Wartebereich und Fahrzeugboden oder die Fahrgäste müssen im un günstigsten Fall in die Busbucht treten. Nur mit einer Entwicklungslänge von 88,70 m bzw. 94,70 m w1rd ein paralleles Anfahren an den Bord mit Standardbussen bzw. Gelenkbussen überhaupt erst möglich.
Beim Ausbau der Haltestelle Voßkuhle hat die Stadt Dortmund darauf verzichtet, die Busbuchten aufzugeben.
Ein Blick auf das amtliche Luftbild von dortmund.de/geo zeigt die Umbauphase und das Messwerkzeug, dass die westliche – auf dem vorherigen Bild zu sehende – Busbucht gerade mal 45 m lang ist.
Die östlich gelegene wird von Bäumen verdeckt und ist ähnlich lang. Eine für die barrierefreie Anfahrt notwendige Länge hat die Busbucht nicht, gilt fortan aber sicherlich als barrierefrei.
Der Verzicht führt aber auch zu einem anderen Probleme, wenn man auf die Einbaufreiheit bei der zweiten und dritten Tür achtet.
Mit einem Zollstück lässt sich schnell nachmessen. Inklusive Bordstein sind es gerade 1,50 m bis zu den Pfosten der Wartehallen.
Da das ganze schon optisch eng wirkt und ja Platz da ist, für mehr Tiefe, stellte ich schon vor dem Messen einen IFG-Antrag und bat um Zusendung der amtlichen Informationen zur Berechnung/Festlegung der Bewegungs- und Warteflächen für Rollstuhlnutzende bei dem barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle Voßkuhle. Entweder war die Auskunft unvollständig oder hier hat sich keiner Gedanken gemacht, ob die Einbauten so positioniert sind, dass sie möglichst wenig Einschränkungen beim Ein- und Aussteigen mit einem Rollstuhl bedeuten.
Anstatt einem Plan mit eingezeichnetem Bus und Bewegungsflächen bekam ich nur eine textliche Auskunft in dem auf interne Regelblätter verwiesen wurde.
Hierbei wurde eine Mindestgehwegbreite von 2,50 m als ausreichend für Menschen […] festgelegt. Sollte ein Fahrgastunterstand aufgestellt werden, werden 2,90 , plus 0,50 m, Unterhaltungsfläche hinter dem Unterstand gewünscht. Zudem wird darauf geachtet, dass sich an den Ausstiegsstellen der Busse keinerlei Hindernisse o. ä. befinden. Diese Regelblätter bzw. die Anwendung dieser variiert entsprechen der örtlichen Gegebenheiten. So kann bspw. bei einer Instandsetzung oder Ausbau bei einer grds. vorhandenen Gehwegbreite von 2,50 keine Erweiterung auf 3,5 m erfolgen.
Warum auch immer letzteres nicht möglich sein soll. Nachvollziehen kann ich mit solchen Allgemeinplätzen immer noch nicht, ob es da Probleme gibt, weil man zugunsten des Kraftfahrzeugverkehrs, der von dieser Lösung primär profitiert (und ein wenig der Radverkehr, der nicht hinter dem Bus warten muss) auf einen richtig barrierefreien Ausbau verzichtet hat.
Den Bescheid bekam ich mit einer verschlüsselten PDF als Anhang einer unverschlüsselten E-Mail. Das Passwort kam dann mit einer weiteren unverschlüsselten E-Mail an das gleiche Postfach. #Digitalisierung. Die Digitalisierung ist in Dortmund sogar so wichtig, dass es eine Stabsstelle dafür gibt.
Ach ja, das Passwort legt nahe, dass es wohl der achte Bescheid war im Amt 66 dieses Jahr. Warum interessiert sich sonst kaum jemand für die Arbeit des Tiefbauamtes? Da lassen sich vermutlich die Passwörter anderer Bescheide mit wenig Aufwand manuell erraten. Aber bei jedem öffnen der PDF muss ich eine andere PDF öffnen für das Passwort. Oder die PDF in eine ohne PDF umwandeln. Eine E-Mail dazu aus 2023 blieb ohne Antwort.