Hessen bekommt Nahmobilitätsgesetz
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) [… Hessen stellt] den Rad- und Fußverkehr mit dem Straßen-, Bus- und Bahnverkehr auf eine Stufe. Es wird jetzt nicht nur ein hessisches Straßengesetz und ein hessisches ÖPNV-Gesetz, sondern auch ein hessisches Nahmobilitätsgesetz geben. Damit wird die Stärkung der Nahmobilität sowie die erfolgreiche Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität, die Kommunen und Verbünde vernetzt, berät und unterstützt, erstmals gesetzlich verankert.
Für den Bau von Radwegen entlang von Landesstraßen sollen zudem die notwendigen Mittel gesetzlich gesichert werden: Der Entwurf sieht vor, dass zehn Prozent der Haushaltsmittel für den Landestraßenbau zusätzlich in neue Radwege fließen müssen. Parallel wird im geplanten Nahmobilitätsgesetz der hessische Grundsatz im Landesstraßenbau – Sanierung vor Neubau – festgeschrieben. Verbindlich definiert wird außerdem, dass das Land Hessen ein fahrradfreundlicher Arbeitgeber und damit Vorbild sein soll. Der Gesetzentwurf zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen schlägt damit ein neues Kapitel der Verkehrswende in Hessen auf. […]