DortmundInfrastrukturVerwaltung

Stadt Dortmund: Falschparker behindern regelmäßig Rettungsdienste und Müllabfuhr – das will die Stadt machen

(Foto: Stadt
Dortmund)

(Stadt Dortmund) Wenn Abfallbehälter nicht geleert werden können, weil parkende Fahrzeuge verhindern, dass die Müllwagen die  Stellplätze erreichen, ist das ärgerlich und häufig mit Kosten für notwendige Nachleerungen verbunden. Wenn die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten blockiert ist, kann das dramatische Folgen für Gesundheit und Leben haben. EDG, Feuerwehr und Dortmunder Verkehrsbehörde klären bei einem gemeinsamen Termin im Klinikviertel in der Humboldtstraße auf, welche Gründe es für Zufahrtshindernisse gibt und welche Folgen diese haben. Außerdem werden Maßnahmen vorgestellt, welche Lösungen für besonders kritische Standorte umgesetzt werden können.

Zu unterscheiden sind Verstöße gegen die geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) und speziell die für die EDG einzuhaltenden Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hier konkret die Kriterien für den sicheren Betrieb der Abfallsammlung (DGUV-Information 214-033).

Grundsätzlich gilt nach §1 der StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich so verhalten, dass Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sind. § 12 StVO gibt die Regelungen zum Halten und Parken vor. Halten bzw. Parken sind u.a. unzulässig,

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  • vor Bordsteinabsenkungen.

Nach den Regelungen der DGUV müssen für eine Entsorgungsfahrt beidseitig des Fahrzeugs 0,5 m Freiraum vorhanden sein. Wichtig sind auch die Bestimmungen für Rückwärtsfahrten. Sie sind so gefährliche Vorgänge, dass sie nach Möglichkeit zu unterlassen sind. Daher sind Sammeltouren so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Die Rückwärtsfahrt erfordert besondere Maßnahmen, z. B. dass

  • der/die Fahrzeugführer*in eingewiesen wird,
  • für die einweisende Person beiderseits des Abfallsammelfahrzeugs ein Sicherheitsabstand zu allen Objekten von mindestens 0,5 m über die gesamte Rückfahrtstrecke gewährleistet ist,
  • die zurückzulegende Strecke nicht länger als 150 m ist,
  • die Sicht des Fahrpersonals durch die Rückspiegel nicht behindert ist z. B. durch Äste, Strauchwerk,
  • sich im Gefahrenbereich des Abfallsammelfahrzeugs keine Personen aufhalten.

Fakt ist:

  1. Die rechtlichen Grundlagen sind für alle Verkehrsteilnehmern – also auch für EDG, Feuerwehr und Rettungsdienste – bindend. So ist z. B. das Befahren von Gehwegen oder die Durchfahrt ohne ausreichenden Sicherheitsabstand zu parkenden Autos oder Straßeneinbauten, um z. B. zu einem Stellplatz für Abfallbehälter zu gelangen, nicht erlaubt! Umgekehrt können auch EDG, Feuerwehr und Rettungsdienste auf ihr Recht bestehen.
  2. Gesellschaftlichen Entwicklungen (fehlende Rücksichtnahme, zunehmender Egoismus, Beharren auf das vermeintlich eigene Recht, größere Fahrzeuge z. B. SUV) stellen immer größere Herausforderungen für eine schnelle und sichere Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst und eine ordnungsgemäße und sichere Abfallsammlung dar. Die Straßenverkehrsordnung wird missachtet, und in Kreuzungen und Einmündungen oder vor Grundstücksein- und -ausfahrten geparkt.
  3. Bauliche Entwicklungen potenzieren die Probleme. Viele Straßen sind nur knapp über drei Meter breit, ein Abfallsammelfahrzeug hat eine Breite von 2,55 Metern, der sichere Abstand zu z. B. parkenden Autos ist kaum oder gar nicht einzuhalten. Rückwärtsfahr-Strecken sind häufig deutlich länger als 150 Meter.

EDG-Geschäftsführer Dr. Wallmann betont an dieser Stelle: „Selbstverständlich möchten wir unseren Kundinnen und Kunden einen zuverlässigen Service bei der Leerung der Abfallbehälter liefern. Dabei müssen wir natürlich die für uns geltenden Regelungen einhalten – auch zur Sicherheit unserer Beschäftigten. Mit Blick auf fehlende Rücksichtnahme oder sogar verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer kann ich nur dringend appellieren: Lassen Sie uns unsere Arbeit tun! Wir sind für Sie unterwegs. Feuerwehr und Rettungsdienste sind häufig Helfer in größter Not.“

Im gesamten Stadtgebiet hat die Feuerwehr Dortmund mehrmals im Monat Probleme mit parkenden Autos, wobei der Schwerpunkt aber deutlich in den Innenstadtquartieren liegt. Die jeweiligen Behinderungen beim Einsatz werden durch Rückmeldungen an die Einsatzleitstelle im Einsatzprotokoll vermerkt.

Wenn bei einem Notfall die Wege für die Feuerwehr durch Falschparker versperrt sind, versuchen die Einsatzkräfte zunächst, die Hindernisse zu umfahren. Aus verschiedenen Richtungen werden dann die Einsatzfahrzeuge zu der gemeldeten Adresse gelenkt, um so bei Engstellen den Unglücksort trotzdem schnell zu erreichen. Hierbei geht aber wertvolle Zeit verloren. Und das muss man in aller Deutlichkeit sagen: Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann. „Wir retten Leben, wenn Sie uns lassen“, betonen Feuerwehr und Rettungsdienste. Im Notfall verlieren die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wertvolle Zeit, wenn Falschparker:innen die Straßen oder sogar Feuerwehrzufahrten blockieren.

Oft genug sind auch die anderen Zufahrtsstraßen vollgestellt und nur schwer zu durchfahren. Zudem verhindern falsch abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in zweiter Reihe oder in Kurven, nicht nur die Durchfahrt, sondern auch das Aufstellen von Drehleitern, die bei Wohnungsbränden zur Rettung von Menschen aus oberen Etagen notwendig sind. Selbst Hydranten, die von der Feuerwehr bei Bränden zur Wasserentnahme benötigt werden, sind regelmäßig zugestellt. Im Zweifel nimmt die Feuerwehr eine Beschädigung der Fremdfahrzeuge in Kauf. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – z. B. Altfahrzeug vor Neufahrzeug. Eine Schadensersatzforderung des Geschädigten muss im Zweifel durch ein Gericht geklärt werden. (Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil I-1 U 122/20 vom 20. April 2021, RTW beschädigt falsch abgestellten PKW).

Grundsätzlich bitten EDG, Feuerwehr und Rettungsdienste und die Verkehrsüberwachung Anwohner*innen und Besucher*innen dringend darum, so zu parken, dass Zu- und Durchfahrten immer möglich sind und Hauseingänge sowie Stellplätze für Abfallbehälter und Hydranten erreicht werden können. […]

Die Feuerwehr unterstreicht: Eine quasi Rettungsgasse ist größtenteils auch innerstädtisch von Nöten, da auch vermeintlich ordnungsgemäß abgestellte Autos unter Umständen Feuerwehr und Rettungsdienst zu wenig Platz zur Durchfahrt bzw. zum Rangieren lassen.

Da Appelle, das eigene Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken und an die Erfordernisse von EDG, Feuerwehr und Rettungsdiensten anzupassen, häufig nicht ausreichen, sucht die Stadt Dortmund auch nach anderen Lösungen:

In den betroffenen Straßen werden die Strecken, die rückwärtsgefahren werden müssten, reduziert. Dies gelingt z. B. durch:

  • zusätzliche Wendehammer/Wendebereiche (verbreitete Fahrbahnen)
  • Sperrflächen und Parkbegrenzungsmarkierungen, um Parkmöglichkeiten einzuschränken
  • Parkverbot-Schilder und Kontrolle von Falschparkern
  • in Einzelfällen und als letztes Mittel der Wahl das Abschleppen von widerrechtlich parkenden Fahrzeuge

Wenn Abfallbehälter auf Grund zugeparkter Zufahrten oder Stellplätze nicht geleert werden können, können die Kunden – wenn sie nicht bis zum nächsten regulären Leerungstermin warten möchten – eine für sie kostenpflichtige Nachleerung beauftragen. Da die Fahrzeughalter i. d. R. nicht ermittelt und belanget werden können, bleiben die Kunden auf den Kosten sitzen.

Um die eingangs erwähnten Zufahrtshindernisse für die EDG, Rettungsdienste oder auch die Feuerwehr im Brandfall oder Rettungshilfeleistungen möglichst abzustellen, unternimmt die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes größte Anstrengungen. Im präventiven Bereich ist die Verkehrsüberwachung im Rahmen der Verkehrsplanung bei der Konzeptionierung von neuen Bewohnerparkgebieten oder anderen verkehrlichen Planungen beteiligt. Hier fließen die praktischen Erfahrungen aus dem Alltagsgeschäft mit ein. Zudem werden bei gemeinsamen Begehungen mit der EDG und der Straßenverkehrsbehörde erforderliche verkehrliche Anordnungen vereinbart, die dann auch umgesetzt und durch die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Ressourcen auch kontrolliert werden.

Die rechtlich zulässigen Restbreiten der Fahrbahnen von mindestens 3,05 m erweisen sich häufig aufgrund von großen Wendekreisen, den Schleppkurven der Fahrzeuge oder nicht zumutbaren längeren Rückwärtsfahrten als nicht ausreichend. Deswegen kommen hier nur zusätzliche verkehrliche Anordnungen wie absolute Haltverbote in Betracht, um der Verkehrsüberwachung die erforderliche Eingriffsgrundlage zu geben.

Oftmals geht es in vielen Bereichen nicht ohne teilweise großräumige Kontrollen der Verkehrsüberwachung, um den Parksituationen in häufig engen Straßenzügen und Siedlungen zu begegnen. Die damit verbundenen Maßnahmen wie Abschleppen der Fahrzeuge binden nicht nur sehr die Ressourcen der Verkehrsüberwachung, sie bedeuten für die Fahrer*innen bzw. Halter*innen hohe Abschleppkosten in dreistelliger Höhe. Durch korrekte Parkweise wären diese Kosten vermeidbar.

Deshalb appelliert die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes an alle Verkehrsteilnehmenden, trotz oft prekärer Parkmöglichkeiten, die
nach der Straßenverkehrsordnung bekannten Regelungen sowie die zusätzlich angeordneten, notwendigen Halt- und Parkverbote auch einzuhalten. Die Verkehrsteilnehmer*innen handeln damit nicht nur im Interesse der EDG oder Feuerwehr, sondern auch in eigenem Interesse, wenn ein Notfall mal Sie selbst betrifft.

Pressemitteilung

Alle hier veröffentlichten Pressemitteilungen geben die Meinung des Herausgebers wieder und nicht unsere. Wir mögen Meinungspluralismus. Die Überschriften stammen in der Regel von uns. Kleinere, notwendige Anpassungen z. B. zur korrekten Angabe eines Termins/Datums wie »heute« statt »gestern« werden nicht gesondert gekennzeichnet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert