Andernorts und überallRadkulturVerkehrsrecht

FGSV und Umleitungen für den Radverkehr

DIE FGSV hat ein Merkblatt für den Einsatz von temporären Umleitungsbeschilderungen neu herausgegeben. Was mag sie wohl mit:

Bei der Umleitung des Radverkehrs ist zu berücksichtigen, dass diese [wer?] deutlich umwegempfindlicher sind [als wer?]. Daher ist es ratsam, den Radverkehr gemeinsam mit dem Individualverkehr zu führen.

meinen? Verständlich ist aber, dass die FGSV die Welt aus der Windschutzscheibenperspektive sieht:

Umleitungen für den Radverkehr sind nur dann angemessen, wenn sonst der Individualverkehr umgeleitet werden müsste oder für selbstständige Radwege.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Ein Gedanke zu „FGSV und Umleitungen für den Radverkehr

  • Christoph D

    Bei dieser Windschutzscheibenperspektive (Radverkehr ≠ Individualverkehr) macht mich die Ankündigung, den Radverkehr bei der Überarbeitung der Regelwerke(RASt, EAR, ERA, EFA) zu „bevorzugen“ neugierig.
    Was ist gemeint? Wieder einmal Radverkehr= Fussverkehr mit Range-Extender auf bunten Nebenanlagen?:

    „Köln, 12.12.2022
    Wurden bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt.“

    Zitat aus:
    https://www.fgsv.de/aktuelles/news-details/neue-entwurfsregelwerke-bevorzugen-fuss-und-radverkehr

    Antwort

Schreibe einen Kommentar zu Christoph D Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert