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Bad Krozingen: Radverkehr nicht mit Aufenthaltsqualität vereinbar, Kfz-Verkehr schon

In Bad Krozingen soll an zentraler Stelle eine Fußgängerzone entstehen. In der Ratsvorlage wird vorgeschlagen, in der Fußgängerzone allein Lieferverkehr zuzulassen – insbesondere am Vormittag (was auch immer das straßenverkehrsrechtlich bedeuten mag). Was sicherlich keiner auf dem Schirm hat: Nirgends in der StVO wird vorgeschrieben, dass der mit dem Kfz erfolgen muss. Poller werden den Lieferverkehr zwingen, zu wenden oder rückwärts zu fahren. Außerdem sollen Anlieger mit dem Auto in eine neu gebaute Tiefgarage fahren dürfen. Ob die kostenpflichtig sein wird? Und einen nebulösen Lieferparkplatz soll es auch geben. Zum Radverkehr heißt es:

Weitere Ausnahmen zum Befahren der Fußgängerzone sind nicht vorgesehen. Dies betrifft auch den Radverkehr, da der Bereich der neuen Fußgängerzone „lediglich“ eine Länge von ca. 100 m hat und für den Radverkehr Ausweichrouten bestehen Lammstraße, Joseph.Vomstein Straße). Zudem soll auf den neu entstehenden Plätzen eine hohe Aufenthaltsqualität ermöglicht werden, sodass ein ermöglichter Radverkehr diese Aufenthaltsqualität reduziert und neue Gefahrenstellen verursachen würden.

Voran gegangen sei dem Vorschlag eine Untersuchung durch ein Fachbüro, dass die Aspekte Verkehrssicherheit sowie Förderung des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigt habe. Der Rat hat mit 14 zu 8 Stimmen den Vorschlag beschlossen, berichtet die Badische Zeitung. Die wusste auch zu berichten, dass man seitens der Politik Angst hat vor bis zu 30 km/h schnellen Lastenrädern. Gut, auch mit Lastenrad gilt Schritttempo … Ein Kompromiss, wurde vorgeschlagen, seien mehr Abstellplätze. Also mit dem Rad bis zur einen Seite fahren, gehen, und auf der anderen Seite mit einem anderen Rad weiter fahren. Das geschulte Auge hat auch schon viele zu schnelle E-Bikes erblickt.

 

 

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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