Schockierend: Dortmunderin traut sich wegen Stadt nicht mehr falsch zu parken
Ein kleiner Einblick in das Seelenleben von Stadtverwaltung, Bürgern und Lokaljournalismus in Dortmund:
Durch den geänderten Bußgeldkatalog geänderte Verkehrsregeln, Empörung darüber, dass nach einem Jahr einfach so ein Verwarngeld verteilt wird, null Unrechtsbewusstsein beim Gehwegparken und null Kenntnis zentraler Regeln der StVO, „bin ja gleich weg“, Anrecht auf Parken, kurzfristiges Halten auf Gehwegen gegen die StVO in Dortmund erlaubt. Man weiß gar nicht, wo man beim Aufdröseln des Unfugs anfangen soll.
Dazu drei einfache Fragen:
1) Wieso haben Menschen eine Fahrerlaubnis, wenn sie ganz offensichtlich die Regeln der StVO nicht kennen? Ist das wirklich so gemeint, dass man diese Kenntnisse nur zur Prüfung besitzen muss?
2) Wieso eigentlich glauben Autofahrende immer wieder, dass ihre Probleme von Anderen gelöst werden müssten? Wieso ist es das Problem von Fußgänger*innen und Radfahrenden, wo Autofahrende ihren Ressourcenvernichter lagern sollen, wenn sie ihn nicht brauchen?
3) Wieso ist eigentlich noch niemand auf die Idee gekommen, sich mal wegen einer legalen Parkmöglichkeit an die Friedhofsverwaltung zu wenden? Denn natürlich muss für eingeschränkte Personen eine Lösung gefunden werden, wie sie die Gräber ihrer Angehörigen besuchen können.
Selbstermächtigung kann dazu aber keine Lösung sein.
Übrigens, die Argumentation, der Fußweg sei doch breit genug, ist nach Soziopathenart. Soziopathen sind immer der Meinung, selbst festlegen zu dürfen, was für Andere gut genug ist, was Andere aushalten können müssen, damit sie ihren Egoismus frei ausleben können und keine Rücksicht nehmen müssen.
Wenn die Frau jetzt Angst hat, falsch zu parken, ist der Plan ja aufgegangen. Motivation durch Entsetzen, Lernen durch Schmerz – für alle diejenigen, bei denen es mit dem Lernen über den Kopf partout nicht klappen will.
Vielleicht nochmal die Fahrschule besuchen. Da lernt man, dass Parken auf Geh- und Radwegen, vor Einfahrten, ganz besonders vor Feuerwehrrinfahrten, auf Schutzstreifen und vor Bordsteinabsenkungen, auch ohne Schild, verboten ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das in allen Fahrschulen wirklich richtig lernt.