Für eine Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“ sollte das ebenso ausreichen, wie zur Befriedigung der Fahrradverbände mit ihrer Forderung nach „separater Radinfra“.
:°-(
Und nun bleibt die Frage übrig: Wie kann sich ein Radfahrer dort bewegen, wo er durch das Absteigen unmittelbar in einen Fußgänger verwandelt.
Der logische Widerspruch an dem Schildermast sollte den Widerspruch gegen den Bußgeldsbescheid vereinfachen…
Großartig!
Für eine Mitgliedschaft in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V.“ sollte das ebenso ausreichen, wie zur Befriedigung der Fahrradverbände mit ihrer Forderung nach „separater Radinfra“.
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Und nun bleibt die Frage übrig: Wie kann sich ein Radfahrer dort bewegen, wo er durch das Absteigen unmittelbar in einen Fußgänger verwandelt.
Der logische Widerspruch an dem Schildermast sollte den Widerspruch gegen den Bußgeldsbescheid vereinfachen…