Radfahrer wird auf schmalen Radfahrstreifen zu Fall gebracht
Nicht ausreichend Abstand beim Überholen hielt ein(e) Führer(in) eines Kfz mit Hänger zu einem auf dem zu schmalen Radfahrstreifen neben einem Parkstreifen in der Immermannstraße fahrenden Radfahrer am 2. Februar. Er touchierte den Radfahrer mit dem Hänger, der dadurch stürzte und ärztlich behandelt werden musste. Die Polizei sucht die bzw. den Tatverdächtige(n) nun, da nach dem Unfall nicht angehalten worden ist.
Ein Beispiel dafür, dass
a) man ganz schnell vorbestraft sein kann (Fahrerflucht, Körperverletzung), wenn man nicht auf genug Sicherheitsabstand achtet im Verkehr, weil die Nachlässigkeit irgendwann doch nicht folgenlos bleibt und
b) ausreichende Breiten bei Radinfrastruktur nötig sind, um Platz zum Ausweichen zu haben (Hier hat das Tiefbauamt Dortmund wohl in den letzten Jahren dazu gelernt und würde das so nicht mehr umsetzen).