DortmundSicherheitVerkehrsrecht

Polizei Dortmund bezeichnet sich als Gefahrstelle

Bei den Nordstadt-Bloggern gibt es ein Foto einer Polizeikontrolle, mit der man der regelmäßigen Huldigung der Autogerechtigkeit der Stadt Dortmund unterbinden möchte. Die Polizei Dortmund hat nach einem Blick in die StVO in Materialkammer Zeichen 101 <Gefahrstelle> aufgestellt und nach Anlage 1 lfd. Nr. 1 StVO durch das Zusatzzeichen die Gefahr näher benannt. Die Gefahr, die eine Gefahrstelle für die Verkehrsteilnehmer*innen ist und vor der daher gewarnt werden soll, ist die „Polizei“. Ist das Ausfluss von kritischer Selbstreflexion, dass die Polizei in sich selbst eine Gefahr sieht, oder doch mal wieder nur „Man weiß doch was gemeint ist“?

Korrekt wäre natürlich eines der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen ZZ dafür (Die Schilder mit der führenden 1007) zu verwenden.

Mit VZ 1007-58 ist die Gefahr dann auch nicht mehr die Polizei ansich, sondern die Gefahrstelle wird nicht dadurch begründet, dass die Polizei per se gefährlich ist, sondern dadurch, dass die Polizei eine Kontrolle durchführt.Der VzKAT eröffnet zudem, dieses ZZ auch in Verbindung mit VZ 274 anzuordnen.  Das hat die Polizei aber daneben gestellt. Sachgerecht ist es, von oben nach unten – in der Lesereihenfolge – erst das Gefahrzeichen und dann die sich daraus ergebenden Vorschriftzeichen aufzustellen, soweit das Gefahrzeichen nicht ausreichend ist.

Somit wäre VZ 274-10 + 1007-58 korrekt:

Mit entsprechender Begründung auch zulässig:

 

Darüber, ob auch

zulässig ist, kann man sicherlich ein paar Minuten fachsimpeln.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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