Gute Nachrichten für Falschparker und Raser, aber auch für die Mobilitätswende
Am 28. April sind zahlreiche Änderungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Bereits die ursprüngliche Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium enthielt viele bemerkenswerte Fortschritte (beispielsweise deutlich höhere Verwarrn- und Bußgelder für Falschparker). Im Bundesrat wurden weitere umfangreiche Verbesserungen beschlossen (etwa schnellere Fahrverbote bei Raserei). Eine ausführliche Beschreibung ist hier zu finden.
Nach Protesten aus der Raser-Szene würde das Bundesverkehrsministerium die Verbesserungen des Bundesrats gern rückgängig machen.
Leider ist wegen eines Formfehlers zumindest die Verschärfung der Fahrverbote bei überhöhter Geschwindigkeit unwirksam, vielleicht sogar alle Änderungen. Das Saarland wendet bereits wieder die alten Regeln für Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen an. Und das Bundesverkehrsministerium versucht, die Korrektur des Formfehlers zum Zurückdrehen der Verbesserungen des Bundesrats zu nutzen. Ob ihm das gelingt, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat offen. Rechtliche Details zum Formfehler (und allerlei schwer erträgliches Gerede über vermeintlich unsinnige Tempolimits) gibt es hier ab 1:11:00.
Es gibt aber auch gute Nachrichten.
In „städtischen Quartieren mit erheblichem Parkraummangel“ (gemeint sind Bereiche mit zu vielen Autos) kann ein Teil der Parkplätze für die Bewohner ausgewiesen werden, die dann einen Parkausweis für diese Parkplätze erhalten. Bisher waren die Gebühren für diese Bewohnerparkausweise bundesweit einheitlich auf maximal 30,70 € im Jahr, also etwa 8 Cent am Tag begrenzt. Damit war es nicht möglich, den Wert der Parkmöglichkeit im öffentlichen Raum angemessen zu berücksichtigen. Als Steuerungsinstrument für die Mobilitätswende und mehr Lebensqualität in der Stadt war das Bewohnerparken darum nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Nach einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sind künftig die Länder ermächtigt, eigene Gebührenordnungen zu erstellen oder dieses Recht an die Kommunen zu übertragen. Machen sie davon Gebrauch, entfällt die Obergrenze von 30,70 €. In den Gebührenordnungen darf nun ausdrücklich auch „die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden.“
In Nordrhein-Westfalen wird die Ermächtigung an die Straßenverkehrsbehörden übertragen. Damit eröffnen sich mutigen Kommunen enorme Möglichkeiten für der Steuerung der Nutzung des öffentlichen Raums und die Gestaltung der Mobilitätswende.
Das Landesverkehrsministerium erklärt dazu gegenüber VeloCityRuhr: „Das Verkehrsministerium begrüßt, dass den Kommunen ein größerer Handlungsspielraum für die Festlegung der Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen eingeräumt wird. Durch Rechtsverordnung soll die Ermächtigung künftig an die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden in Nordrhein-Westfalen übertragen werden. Eine ähnliche Delegation hat sich bereits bei der Festlegung von Parkgebühren seit vielen Jahren uneingeschränkt bewährt. Die eigenverantwortliche Erhebung von Gebühren für das Parken und für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen stellt ein wesentliches Steuerungsmittel der kommunalen Verkehrspolitik dar.“