LKW-Maut – Grüne wollen Einnahmen für Rad- und Fußverkehr investieren
(Ratsfraktion Grüne Dortmund) Dortmund erhält 742.000 Euro aus den Einnahmen der Lkw-Maut für das zweite Halbjahr 2018. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion an das Verkehrsministerium. Hintergrund ist die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen seit Mitte des letzten Jahres. Da für einige Bundestrassen auch die Kommunen zuständig sind, profitieren sie von den zusätzlichen Einnahmen – auch Dortmund. Die GRÜNE Ratsfraktion will nun in einer Anfrage an die Verwaltung wissen, ob und wofür diese Gelder schon verwendet worden sind.
„Wir wollen nicht, dass die Maut-Einnahmen einfach im städtischen Haushalt versickern. Aus unserer Sicht sollten sie für eine Verbesserung der Situation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen und zum Schutz vor Lkw-Lärm genutzt werden – dort, wo gute und sichere Radwege oder Fußwege und Lärmschutz nicht ausreichend vorhanden sind“, so Matthias Dudde, Ratsmitglied der GRÜNEN.
Die GRÜNEN können sich auch vorstellen, dass mit den LKW-Maut-Geldern die Forderungen der Initiative „Aufbruch Fahrrad Dortmund“ unterstützt werden. Bekanntlich fordert die Initiative zusätzliche Stellen in der Verwaltung für die Planung einer besseren Infrastruktur für Fahrradfahrer*innen. Außerdem soll die Stadt zusätzliche Gelder für die Instandsetzung von Radwegen bereitstellen. Forderungen, die seit Jahren auch Kern GRÜNER Anträge sind und die durch das Engagement vieler Akteure jetzt weiter untermauert werden.
„Wir wollen in einem ersten Aufschlag im Finanzausschuss klären, was die Verwaltung mit den 742.000 Euro gemacht hat. Und dann interessiert uns auch, mit welchen Einnahmen die Stadt für das laufende und die kommenden Jahre rechnet. Anschließend muss es dann darum gehen, die Gelder kontinuierlich und zielgerichtet für weitere Schritte einer Verkehrswende in Dortmund zu nutzen“, erläutert Matthias Dudde abschließend das GRÜNE Vorgehen.
Die Grüne Ratsfraktion unterstützt auch eine Resolution zum Klimanotstand.
Prüft eigentlich keiner in der Fraktion, ob die Anträge rechtlich zulässig sind?
§ 11 III Satz 1 und 2 BFStrMG kennt man in der Fraktion offensichtlich nicht.
Darauf, dass das nicht geht, könnte man auch kommen, wenn man die grundlegende Differenz zwischen Gebühren und Abgabe kennen würde.