Auf dem Fahrrad ins Eheglück
Von Jana & Sebastian
Eine Hochzeit ist meist sehr von Traditionen geprägt: Das Austauschen von Eheringen, der Kuss auf dem Standesamt und der Autokorso nach der Trauung. Doch halt! Mit dem Auto zur Feier-Location zu fahren erschien uns schon deshalb falsch, weil wir auch im Alltag bewusst auf ein Auto verzichten.
Schon war die Idee des Fahrradkorsos geboren. Einige Freunde und Verwandte reagierten zunächst skeptisch, doch insgesamt stieß das Vorhaben auf großes Interesse.
Um einem Teil der Gäste die An- und Abreise zu erleichtern, wurden 20 Fahrräder und ein großer Pkw-Anhänger zum Transport beim ADFC Dortmund angemietet. Bis zum großen Tag hatten von 90 Gästen 55 Leute für den Fahrradkorso zugesagt.
Und es wurde ein voller Erfolg! Bei strahlendem Sonnenschein machten wir uns frisch verheiratet in einer indischen Rikscha auf den Weg zum Dortmunder Hafen, gefolgt von einer gut gelaunten und laut klingelnden Hochzeitsgesellschaft. Vom alten Rathaus am Friedensplatz führte die Route des Fahrrad-Korsos durch das Klinikviertel und vorbei am Dortmunder U bis zum Hafen.
Und obwohl wir als geschlossener Verband von § 27 der Straßenverkehrsordnung Gebrauch machten und eine gesamte Fahrspur einnahmen, zeigten sich sowohl Autofahrer als auch Passanten von der ungewöhnlichen Aktion begeistert. Am Hafen angekommen gab es den verdienten Sektempfang, leckeres Essen und eine ausgelassene Party. Dass der Tag für uns unvergessen bleiben wird, lag nicht zuletzt daran, dass wir uns für den gemeinsamen Fahrrad-Korso und gegen eine stinkende Autokolonne entschieden haben.
Zur Nachahmung bestens zu empfehlen!
Und damit eine Hochzeit mit Fahrradkorso nichts Ungewöhnliches bleibt, lagen in einer Ecke Unterschriftenlisten aus, auf denen die Gäste für die Mobilitätswende und ein mintgrünes Fahrradgesetz unterschreiben konnten.
Klasse, richtig gute Idee! Sehr zur Nachahmung empfohlen.
Für Nachahmer sollte man erwähnen, dass es sich bei 55 Beteiligten vermutlich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach § 29 StVO handelt und straßenverkehrsbehördlich genehmigt werden muss. So wurde vom OVG Sachsen-Anhalt ein Martinsumzug mit 65 Personen als genehmigungspflichte Sondernutzung eingeordnet. Eine Genehmigung sollte man in der Regel bekommen, da die Übermäßige Nutzung von Straßen nicht verboten ist, aber halt genehmigungspflichtig ist. Man bekommt damit auch keine Ausnahmegenehmigung.
Warum kann man die Bilder nicht anklicken und vergrößern?
Ich glaube ganz, ganz fest daran, dass dieser Kommentar unter diesem Beitrag mit Augenzwinkern und einer gehörigen Portion Selbstironie geschrieben wurde.
Zu den Fotos: Weil das System es so wollte und ich keine Lust hatte, es zu reparieren. Vielleicht die Tage.
Ob Juristen selbstironisch und augenzwinkernd sind, muss jeder für sich selbst entscheiden, wenn er einen Radkorso veranstaltet, der nicht den Ausnahmetatbestand gemäß VwV-StVO zu § 29 I Nr. 2 d erfüllt. 🙂