Mehrheit der Autofahrer hält sich in Dortmund nicht an Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich
(Stadt Dortmund) Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund hat aufgrund einer Zunahme von Beschwerden bezüglich falschen Parkens und überhöhten Geschwindigkeiten in verkehrsberuhigten Bereichen [erneut eine befristete Schwerpunktaktion durchgeführt. Hierbei wurde sowohl die Einhaltung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit als auch das Parkverhalten in ausgewählten Spielstraßen kontrolliert.
In insgesamt 47 Bereichen wurden Kontrollen zur Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit vorgenommen. Dabei wurden auch die über 20 Eingaben aus der Bevölkerung mit berücksichtigt. In 25 von den 47 Bereichen wurden insgesamt 599 durchgefahrene Fahrzeuge festgestellt, von denen 347 Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren. Das ergibt eine Verstoßquote von 57 Prozent. In einem Bereich wurden bei zwei Messungen alleine 223 durchgefahren Fahrzeuge festgestellt von denen 165 Fahrzeuge zu schnell waren.
Die Kontrollen des Parkverhaltens erstreckten sich insgesamt auf 109 Bereiche. Auch hier wurden die im Vorfeld eingegangenen Hinweise aus der Bürgerschaft mit berücksichtigt. Diese Kontrollen führten zu insgesamt 147 Verwarnungen sowie 39 Abschleppmaßnahmen. Dazu kommen zahlreiche Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die aufgrund von Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verkehrsüberwachung dann ihr Fahrzeug regelkonform umgeparkt haben. Ebenfalls parallel dazu kam es zu weiteren Gesprächen mit Bürgern vor Ort.
Sowohl die Kontrollen der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch des Parkverhaltens umfassten das gesamte Stadtgebiet. Das Ergebnis zeigt, dass in vielen verkehrsberuhigten Bereichen noch nicht die erforderliche Sensibilität für die gesetzlichen Regelungen in diesen Bereichen besteht. Deshalb weist das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, das in verkehrsberuhigten Bereichen das Parken ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen – ohne Verkehrsbeeinträchtigungen – für maximal 15 Minuten möglich. Weiterhin ist in Spielstraßen durchgängig Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer oder Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer da. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten.
Mit dieser Aktion hat das Ordnungsamt in „verkehrsberuhigten Bereichen / Spielstraßen“ punktuell verstärkt kontrolliert und zur
Aufklärung beitragen. Damit im verkehrsberuhigten Bereich ein gedeihliches Miteinander funktioniert, ist es wichtig die bestehenden
Regeln einzuhalten und jeweils gegenseitige Rücksichtnahme zu üben. Neben den Kontrollen in den Bereichen informiert die
Verkehrsüberwachung auch noch einmal zusätzlich mit ihrem Flyer über die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Eine vergleichbare Schwerpunktaktion der Verkehrsüberwachung wird zukünftig erneut erfolgen.
Ich dachte, dass wäre generell so und nicht eine Sonderregelung im VB.