DortmundSicherheit

Zum realen Stellenwert des Radverkehrs in Dortmund: Abgezäunter Radweg an der Nortkirchenstraße [mit Updates]

Am letzten Dienstag (24. 4.) kritisierte der ADFC gegenüber der Stadt, dass auf dem Radweg und auf dem Gehweg an der Nordseite der Nortkrichenstraße Zaunpfosten und 100 Meter weiter ein Zaun aufgestellt wurde ohne Absicherung und Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Die neue Umgehungsstraße gibt es noch nicht und abgesichert ist dieses Hindernis auch nicht.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)
(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Getan hat sich bis heute jedoch nichts, was die Situation für den Rad- und Fußverkehr verbessert.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Nun steht der erste Zaun direkt hinter einem Fußgängerüberweg, der hell erleuchtet ist. Einen dunklen Zaun direkt dahinter kann man besonders schlecht erkennen.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Nach den hier vorliegenden Infos, ist die Aufstellung des Zauns wohl genehmigt, hätte aber von einer entsprechenden Absicherung und Umleitung begleitet werden müssen.

Passt also insbesondere bei schlechter Sicht an der Nortkirchenstraße auf.

Hier wären Absperrschranken mit mindestens drei gelben Leuchten (einseitig, Dauerlicht, max. ein Meter Abstand, gleichmäßiger Abstand) aufzustellen. Zudem wäre der Fuß- und Radverkehr umzuleiten auf die andere Straßenseite. Dort würde ich einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausschildern (in beide Richtungen), da der Radweg für Begegnungsverkehr zu schmal ist. Da hier eher wenig Fußgänger*innen unterwegs sind, wäre das ok. Ausgeklammert lasse ich hierbei mal, ob die Benutzungspflicht hier überhaupt zulässig ist.

Update 02. 05. 2018 18:05

Die Beschwerde führte zu einer unzulässigen Bastellösung. Offensichtlich denkt man bei den Verantwortlichen vor Ort nicht nur nicht an den Rad- und Fußverkehr, sondern weiß nicht mal wie man korrekt löst.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)
(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Update 07. 05. 2018 11:45

Seit Samstag sieht es nun so aus.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Auch das ist noch fehlerhaft:

  • links fehlt die Bodenplatte für die Absperrschranke
  • die Leitbake hinter den Absperrschranken ist sinnfrei und müsste nach links außen in einer eigenen Bodenplatte
  • die Zusatzzeichen gehören unter Verkehrszeichen und eine textliche Wiederholung eines VZ unter diesem ist nirgends vorgesehen und unnötig und eher gefährlich, weil mehr Schilder erfasst werden müssen
  • Verkehrszeichen dürfen nicht teilweise verdeckt sein
  • die Warnleuchten fehlen (einseitiges gelbes Dauerlicht, gleicher Abstand von max. 1 Meter, mindestens drei Stück)

Nicht explizit falsch, aber wenig überzeugend ist, dass hier nicht entweder

  • VZ 241 + Ende

oder

  • Durchfahrt für Radverkehr/Durchgang für Fußverkehr verboten

steht.

Update 07. 06. 2018 15:14

Inzwischen ist der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite freigegeben worden für Radfahrer*innen.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Das VZ 239 entspricht nicht der amtlichen Vorlage und ist somit nicht korrekt.

Ich würde auch die Zusatzzeichen andersherum anordnen.

Immer noch nicht entfernt ist die Benutzungspflicht des Radweges auf der rechten Straßenseite.

(Foto: Karl-Heinz Kibowski)

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

6 Gedanken zu „Zum realen Stellenwert des Radverkehrs in Dortmund: Abgezäunter Radweg an der Nortkirchenstraße [mit Updates]

  • Was ist denn der Grund für den Zaun. Wenn der genehmigt ist, muss es dafür ja einen guten Grund geben. Sieht ja eher nach einer Dauereinrichtung aus :(

    Antwort
    • Norbert Paul

      WILO erweitert sich auf die anderen Straßenseite und dann wird die Nortkirchenstraße außen drum herum gelegt.

      Antwort
  • HeinrichB.

    Danke für den Warnhinweis.

    Antwort
  • Hmmm. Ein (selbstgebasteltes) durchgestrichenes Z 254 bedeutet ja, dass man als Radfahrer weiterhin völlig legal in den Zaun brettern kann, oder nicht? ;)

    Meiner Ansicht nach ist das hier ein Fall eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

    Antwort
    • Norbert Paul

      Das Zeichen entstammt den Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die sich aber auf den Bereich in den Arbeitsstätten bezieht und dem Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz dient. Sie sind hier also nicht anzuwenden.

      Die ASR sehen vor (5.1 Nr. 8):

      Sicherheitszeichen müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind. Bei der Auswahl der Werkstoffe sind unter anderem mechanische Einwirkungen, feuchte Umgebung, chemische Einflüsse, lichtbeständigkeit, Versprödung von Kunststoffen sowie Feuerbeständigkeit zu berücksichtigen

      Über die notwendige Größe findet sich dort auch noch einiges (Nr. 9).

      Antwort

Schreibe einen Kommentar zu DS-pektiven Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert