DortmundVerkehrsrecht

Nicht zulassungsfähiges E-Bike in Dortmund aus dem Verkehr gezogen

(Polizei Dortmund) Am gestrigen Mittwoch, 18. April 2018, bekam die Radarwagenbesatzung des Verkehrsdienstes der Polizei Dortmund von der städtischen Verkehrsüberwachung ein Foto, auf dem ein Mountainbiker zu sehen war, der auf der Alfred-Lange-Straße mit gemessenen 68 km/h fuhr. Dieser „Pedalritter“ fahre wohl regelmäßig diese Strecke, lautete die weitere Information.

Heute, 19.04.2018, stellte sich genau an dieser Messstelle der Radarwagen der Polizei Dortmund auf. Ziel war es, dieser „sportlichen“ Leistung auf den Grund zu gehen. Gleichzeitig machte sich ein Polizeimotorrad bereit, um den zu flotten Mountainbiker anhalten zu können.

Wie prognostiziert näherte sich der „rasende“ Radfahrer gegen 8 Uhr der Messstelle an der Alfred-Lange-Straße mit offenkundig überhöhter Geschwindigkeit. In der Straße Schiffhorst konnte der 24-jährige Mountainbiker mit seinem E-Downhillbike eines slowenischen Herstellers angehalten und kontrolliert werden. Das E-Bike wurde nach Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Hierbei stellte sich heraus, dass der akkubetriebene Drahtesel für Geschwindigkeiten von deutlich über 60 km/h gut ist.

[…] Das E-Bike ist ein Kraftfahrzeug (Krad der EU-Klasse L1e-b)! Der Fahrer eines solchen Bikes benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse A! Das E-Bike benötigt eine EU-Typgenehmigung vom KBA. Die Reifen müssen einer besonderen Norm (ECE-R 75) entsprechen. Das E-Bike müsste versichert sein und benötigt ein Kennzeichen. Das angehaltene E-Bike ist nicht für Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und verursachte Schäden müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden! Der 24-Jährige war weder im Besitz einer Fahrerlaubnis, noch konnte er eine Versicherung, Zulassung oder ähnliches vorweisen.  […]

(Foto: Polizei Dortmund)

Update 28. 05. 2018 02:19

Ein weiter Mensch war risikobereit in Dortmund unterwegs.

Pressemitteilung

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