Arbeitsstellenabsicherung in Dortmund weit entfernt von Richtlinien
Dass diese Seite immer wieder die Missachtung der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) an einzelnen Dortmunder Baustellen aufzeigt, darf nicht missverstanden werden dahingehend, dass es in Dortmund schlechter wäre als anderswo. Das nur vorneweg.
Hier mal wieder ein besonders gruseliges Beispiel. Das hier ist eine Standardsituation, für die es einen Regelplan gibt, den man nur nachbauen muss. Den Regelplan B II/6 kann man auf rsa-online.com kostenlos abrufen, falls man sich nicht sicher ist bei der Aufstellung.
Die Probleme fangen schon an mit den fehlenden VZ 123 <Arbeitsstelle> (s. rechts), geht über die völlig fehlenden Warnleuchten hin zu einer mehr fehlenden als vorhanden Absicherung des Notweges für den Fußverkehr. Das einzig korrekte ist, dass alle Absperrschranken eine Tastleiste für Blinde und Sehbehinderte mit Langstock haben und dass nicht gegen die VwV-StVO §§ 39 bis 43 III 8 Satz 2 („Pfosten, Rahmen und Schilderrückseiten sollen grau sein.“) verstoßen wird, wie es an vielen Baustellen leider inzwischen üblich ist.
Die Absperrschranke im Bild links hätte in der Breite des Gehweges gewählt werden müssen und drei Warnleuchten (einseitig, gelbes Dauerlicht) in gleichmäßigem Abstand gehörten darauf. Das aufgestellte Exemplar gehört nur noch in den Schrott, so ausgeblichen wie es ist. Links fehlt eine Fußplatte für genug Standsicherheit. Mindestens einen Meter weiter vorne müsste eine Absperrschranke auf der Fahrbahn stehen, die den Fußverkehr absichert. Darauf müssten sich ebenfalls mindestens 3 gelbe Warnleuchten in gleichem Abstand (einseitig, gelbes Dauerlicht). Der Notweg wäre auf ganzer Strecke – außer bei der Grundstückszufahrt – mit Absperrschranken und doppelseitige Leitbaken im Abstand von max. 10 m abzusichern. Hinzu kämen mindestens 3 Warnleuchten, es reicht eine auf jeder 2. Leitbarke.
Aus dieser Perspektive sieht man, dass man hier 2 kurze und 2 lange Absperrschranken gebraucht hätte. Absperrschranken gibt es in unterschiedlichen Breiten.
Auch hier fehlt eine Fußplatte und die andere hängt abenteuerlich in der Luft. Dass ein Teil des Lochs vor den Absperrschranken liegt, ist natürlich auch nicht zulässig. Oben drauf kämen gelbe Warnleuchten. Parallel zur Straße müssten die in beide, quer zum Gehweg in eine Richtung eine Dauergelb abgeben.
Hier wären die Anforderungen die gleichen, nur dass hier die Umsetzung noch schlechter ist.
Der Notweg ist hier unsichtbar, d. h. Kinder müssen in den fließenden Verkehr treten, wenn sie z. B. zum nahegelegenen Supermarkt wollen. Der Notweg wäre hier genauso auszugestalten, wie oben geschildert. Der Zustand ist jetzt schon mindestens 2 Tage so. Selbst wenn das ein Notfall war, hätte man zwischenzeitlich das notwendige Material zum Absperren herbei schaffen können.
Ergänzung 02. 04. 2018 16:02
Es wurde der Hinweis auf die richtige Farbe der Pfosten der Absperrschranken ergänzt.
Ergänzung 04. 04. 2018 05:43
Ein Satz zu den unterschiedlichen Breiten mit Beispielfoto wurde ergänzt.
Update 09. 04. 2018 13:48
Die Stadt kündigte heute eine Kontrolle an.
Leider ist das ja kein Einzelbeispiel. Ich kenne in Dortmund nur eine einigermaßen richtige Absperrung und die ist an der Voßkuhle Ecke B1.
Ansonsten könnte ich dir viele Beispiele für katastrophale Absperrungen nennen.
Hilft es denn solche dem Tiefbauamt zu melden, oder ist denen das egal?
Die ist eine absolute Katastrophe, finde ich. In mancher Hinsicht noch schlimmer als dieser Fall. (Eine Ergänzung folgt im Artikel noch)
Da es nur ca. 3 Sachbearbeiter gibt, fehlt es an Kapazitäten für systematische Vorortkontrollen, sodass die auf Hinweise – am besten mit Foto – angewiesen sind.
Während ich eine Seite mit den Kontaktdaten heraussuchen will, sehe ich, dass die Stadt auf ihrer Webseite selber schreibt:
Zumindest von einem Sachbearbeiter bekomme ich i. d. R. zeitnah eine Antwort.