DortmundSicherheit

Linke/Piraten fragen nach, was Stadt gegen tödliche Radunfälle macht

In der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bringt in Dortmund die Fraktion Die Linke & Piraten einen sinnvollen Vorschlag zur Tagesordnung ein nach dem Unfall, für den Ende des Jahres ein Ghost Bike aufgestellt wurde:

Immer wieder ereignen sich schwere Verkehrsunfälle in Dortmund, zuletzt ein besonders tragischer im Bereich Mallinckrodt-/Leopoldstraße. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Welche Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von wie vielen verletzten oder getöteten Radfahrern sind der Verwaltung aktuell bekannt? Welche Entwicklung ist dort in den vergangenen Jahren zu verzeichnen?

2) Welche Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von wie vielen verletzten oder getöteten Kindern sind der Verwaltung aktuell bekannt? Welche Entwicklung ist dort in den vergangenen Jahren zu verzeichnen?

3) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Verbesserung der Situation an den Verkehrsunfallschwerpunkten?

4) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung zur Vermeidung der Bildung neuer Verkehrsunfallschwerpunkte?

5) Welche Maßnahmen sind in der Vergangenheit getroffen worden und was haben sie bewirkt?

Wir bitten darum, die Antworten auch den Mitgliedern der Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.

Insbesondere die beiden letzten Fragen finde ich interessant, rechne aber bei der Stadt Dortmund mit einer ausweichenden Antwort. Wir sind ja nicht Bochum. Und zeitnah wird da auch nichts kommen. Aber ich habe nichts dagegen, mit der Prognose Unrecht zu haben. :-)

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

9 Gedanken zu „Linke/Piraten fragen nach, was Stadt gegen tödliche Radunfälle macht

  • Michael HA

    Wer nach Unfallschwerpunkten fragt, hat schon verloren. Die Verkehrsplaner interessieren sich nicht für Unfälle; das ist Sache der Polizei. Daher wird die Anfrage wohl an die Polizei weitergereicht. Unfallschwerpunkt ist ein festgelegter Begriff für eine bestimmte Anzahl von Unfällen mit Verletzten auf einem 200m Streckenabschnitt innerhalb von drei Jahren. Der Haken an der Sache ist: Sie müssen vom gleichen Unfalltyp sein,was in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Die Antwort wird daher sein, dass die benannten Stellen alles keine Unfallschwerpunkte sind und man daher nichts verändern muss. Es ist immer besser nach Konfliktkreuzungen und tatsäch stattgefunden Unfällen zu fragen und den Begriff „Unfallschwerpunkt“ zu vermeiden.

    Lesenswert ist auch: https://adfc-blog.de/2017/10/was-ist-eine-unfallschwerpunkt-im-land-nrw/

    Antwort
  • Von schwammigen Unfallschwerpunkten mal abgesehen:

    Was mich allgemein in Sachen gefährlicher Radverkehrsführungen wirklich wundert ist, warum es noch keinem Juristen (Anwalt) gelungen ist, den Planern oder beschildernden Behörden eine Mitschuld für bestimmte Unfälle anzulasten? Grade wenn es um Schadenersatz und Schmerzensgeld geht. Bei vielen Verkehrsführungen kann man sich von vornherein, schon oftmals bei der Planfeststellung sicher sein, was dort alles garantiert im Laufe der Zeit passieren wird.

    Dabei leben wir doch allgemein im Zeitalter, in dem man (Dank der intensiven Bemühungen der KFZ-Haftplichtversicherungen) auch als Radfahrer bei fast bei keinem, noch so eindeutigen Unfall mehr ohne wenigstens „etwas“ Teilschuld davonkommt. Siehe z. B. auch den Quatsch, allein Rennradfahrern per Mitverschulden eine indirekte Helmpflicht aufzuzwängen. Besonders abstrus ist da für mich (die an victim-blaming grenzende) „Dooring“-Rechtsprechung – die dem Opfer, der sich u. a. an das Rechtsfahrgebot hält, auch noch eine Teilschuld anlastet, wenn einer ohne zu kucken die Tür aufreißt.

    Aber der Idiot bei der Stadtverwaltung, der den 1 Meter breiten Schutzstreifen an den Längsparkstreifen in einer Geschäftstraße angeordnet hat – für den interessiert sich keiner. Dabei trägt auch dieser eine nicht unerhebliche Mitschuld.

    Gibt es da irgendeinen obskuren Rechtsgrundsatz, der eine Amtshaftung im Straßenverkehr von Vornherein ausschließt – oder gibt es in Deutschland kaum brauchbare Anwälte für Straßenverkehrsrecht…!? Dass es so viele bescheuerte Urteile gegen Radfahrer gibt, hängt meiner Ansicht nach auch mit der oftmals nicht sonderlich motiviert scheinenden Anwaltschaft zusammen…

    Antwort
    • Norbert Paul

      Das Rechtsfahrgebot heißt nicht „Rinnsteinfahrgebot“. Weiß nur kaum jemand. Zu dicht an anderen vorbei fahren ist – egal mit welchem Fahrzeug – nie eine gute Idee.

      Ordnen die Schutzstreifen an ohne politischen Beschluss? Wenn es den gibt, wird das schwierig, einzelne Schuldanteile festzulegen.

      Antwort
      • Sicher, das heißt es nicht. Theorie und Praxis trennen hier aber nun einmal Welten! Wenn man sich ansieht, wie sich die Mehrzahl der ängstlichen Radler schon auf die Gehwege verdrängen lässt – und sich dann wenigstens einzelne davon mal mittels „Schutzstreifen“ auf die Fahrbahn trauen – halte ich es für zynisch, grade jenen dann noch ein „Selber Schuld“ zuzurufen! Ganz rechts am Rand fahren ist schlecht – aber noch schlechter ist das Gehwegradeln.

        Nicht hinter jedem Schutzsteifen steht ein politischer Beschluss, genausowenig hinter der Mehrzahl gefährlicher Z-240-Wege. Wenn das Amt fachliche und sicherheitsrelevante Bedenken hat, muss sie die Anordnung eben unterlassen und das dem Bürgermeister oder Stadtrat mitteilen. Ansonsten macht sie sich (grade wider besseren Wissens) meiner Ansicht nach als ausführende Behörde mitschuldig an bestimmten Unfalltypen.

        Aktuelles Beispiel aus meiner Ecke: Bei einer Planung eines großen Kreisverkehrs wird das für die Beschilderung zuständige städtische Straßenverkehrsamt nicht einmal vorab gehört. Die klatschen dann aber am Ende (wenn die baulichen Tatsachen geschaffen wurden) dann die (benutzungspflichtige) Beschilderung hin. Ob das bauliche Gefährdungspotenzial durch die Schilder nochmal verstärkt wird – interessiert dann auch nur noch am Rande.

        Antwort
        • Norbert Paul

          Wir sind uns einig, dass a) Gehwegradeln ein Problem ist und b) Behörden – wie bei anderen Themen auch – auch beim Radverkehr das geltende Recht und damit verbundene Richtlinien zur Durchsetzung zu verhelfen haben und man nach der juristische Verantwortung fragen sollte, wenn Dinge offensichtlich gegen Gesetz und Stand der Technik verstoßen. Nur ist gerade die Straßenverkehrsbehörde häufig die Behörde, die mit einem Bestand umgehen müssen oder – wie du ja selber schilderst – mit Planungen konfrontiert werden, die sich einer rechtlich und funktional überzeugenden verkehrsrechtlichen Regelung entziehen. Ein Fall ist der Dortmunder Phoenisee. In der großstädtischen Praxis bewegt man sich andauernd in einem Bereich, in dem die Dinge nicht ganz so eindeutig sind und im Rahmen der Abwägung müssen widerlaufenden Interessen miteinander ins Verhältnis gesetzt werden. Mich stört weniger die Entscheidung im Einzelfall als die Tatsache, dass immer und ausschließlich Rad- und Fußverkehr mit Kompromissen leben sollen. Als ich diese Woche in einer Sitzung mit hochrangigen Vertretern der Stadt saß und genau dort meinte, es gäbe nie den umgekehrten Fall, gab es keinen Widerspruch von Seiten der Stadt.

          Solange Breiten und Mindestanforderungen nicht in der STVO stehen und in Richtlinien für reihenweise Ausnahmeregeln existieren und Vieles Soll-Bestimmungen sind, bewegen wir uns in einem der Abwägung zugänglichen Bereich und da ein Teil der Radlobby diese Mitarbeiter*innen immer nervt, dass es doch Radwege geben muss, winkt man halt Schutzstreifen durch, von denen man selber nichts hält, die aber auch nicht offensichtlich nicht gehen. So schätze ich die Lage ein.

          Und wenn man die Mitarbeiter*innen für alles haftbar machen will, führt das nur dazu, dass die sich irgendwann darauf zurückziehen, Haftungsrisiken zu vermeiden und dann halt Benutzungspflichten anordnen und Radwegschäden-Schilder aufstellen, Einbahnstraßen nicht frei geben etc.

          Wenn man ein Schritt zurück geht, sind viele Entscheidungen offensichtlich nicht im Interesse von Radfahrer*innen wie wir, aber eben doch nicht offensichtlich offensichtlich rechtswidrig. Dafür gibt es viele Fälle, in denen man hin nimmt, dass regelkonformes Planen kein gutes Planen ist. Mag draußen auf dem Land anders sein.

          Und ob es besser ist, wenn „ängstliche“ Radfahrer*innen (oder haben sie nur den Autofetisch ausreichend verinnerlicht und/oder kapituliert vor der Vernachlässigung des Radverkehrs?) auf dem Gehweg fahren (so denn vor lauter Falschparker*innen genug Platz ist) oder man sie mit zu tödlichen Fallen werden könnenden Schutzstreifen auf die Fahrbahn lockt, weiß ich nicht. Sicher ist nur, dass Schutzstreifen hier eher den Autoverkehr vor den kaputten Straßenrändern schützen und vor allem die Politik und Verwaltung davor, Dinge anders zu denken und zu bearbeiten.

          Antwort
          • Nach meinen bisherigen Erfahrungen liegt das Hauptübel auch eher bei den Baubehörden, hier in RLP der „Landesbetrieb für Mobilität“. Da werden oftmals bauliche Fakten geschaffen – und da es sich die Straßenverkehrsämter wohl mit den Kollegen nicht verscherzen wollen, wird halt einfach beschildert, wie es von der Bauplanung her schon vorausgesetzt wurde. Dann haften eben: beide.

            Ich will ja auch keine Amtsträger individuell haftbar machen, sondern das Amt. ;) Es wird ja witzigerweise oftmals von Seiten der Straßenbau- und -verkehrsbehörden behauptet, sie müssten jetzt an einer ganz bestimmten Stelle (mal wieder) unbedingt einen Radweg anlegen. Weil das da ja alles „so gefährlich“ sei – und: „wenn was passieren würde, wäre man dran“. Das jedoch ist absoluter, die Realitäten auf den Kopf stellender Käse. Man möge mir nur einen Fall nennen, indem ein Amt mit Erfolg zu Schadenersatz verklagt wurde, weil an einer bestimmten Straße mal kein Radweg lag? Ich meine, dass dieser Unfug wenigstens etwas eingebremst werden könnte, wenn auch die Ämter für Unfälle mithaften, die sich auch auf eine mangelhafte oder gar offen rechtswidrige Verkehrsplanung oder -beschilderung zurückführen lassen! Da herrscht doch schon seit Jahrzehnten im Grunde totale Narrenfreiheit. Die Ergebnisse sind an Hunderttausenden von Kilometern entlang deutscher Straßen zu bestaunen! Und auf die Judikative kann man sich ja auch nicht wirklich verlassen. Zumal das oftmals Jahre dauert – nur, um ein blaues Blech wegzukriegen.

            Ich halte u. a. auch die Breite-Vorgaben der VwV ziemlich aus den Fingern gesogen, selbst die Maße in den ERA überzeugen mich nicht wirklich. Weil es mir nicht nur um „Sicherheit“ geht, sondern auch um Komfort und vor allem: Gleichberechtigung mit dem KFZ-Verkehr. Solche „Details“ werden auch ziemlich sicher nie in der StVO stehen.

            Was das zu-weit-rechts-Fahren betrifft: Da irritiert mich, dass da viele Radverkehrsaktivisten sogar Verständnis für die Mithaftung zeigen. Da wurde ja dann wohl auch irgendwie eine Form von „Autofetisch“ verinnerlicht…!? ;) Das Problem jedenfalls liegt halt tiefer; vieles ist oftmals einfach nur Gewohnheit. Dass Leute sich vom teils aggressiven Straßenverkehr an den Rand drängen lassen, um dann dort auch noch von den stehenden Karren niedergestreckt zu werden – verbuche ich jedenfalls nicht unter „Fehlverhalten eines Radfahrers“. Wenn sowas aber auf einem „Schutzstreifen“ an einem Längsparkstreifen geschieht, trägt das Amt für mich: eine Mitschuld.

            Antwort
            • Norbert Paul

              Von entsprechenden Fällen der Amtshaftung habe ich bisher auch noch nichts gehört. Das Problem für die Behörden sind weniger die Stellen ohne Radweg als die mit Radweg, weil man da dann ja zwei oder mehr Möglichkeiten hat und da nimmt man halt die, die für den „gesunden Menschenverstand“ sicherer scheint. Über die Relevanz des „gesunden Menschenverstandes“ müssen wir uns sicherlich nicht streiten.

              Was das zu-weit-rechts-Fahren betrifft: Da irritiert mich, dass da viele Radverkehrsaktivisten sogar Verständnis für die Mithaftung zeigen. Da wurde ja dann wohl auch irgendwie eine Form von „Autofetisch“ verinnerlicht…!? ;) Das Problem jedenfalls liegt halt tiefer; vieles ist oftmals einfach nur Gewohnheit. Dass Leute sich vom teils aggressiven Straßenverkehr an den Rand drängen lassen, um dann dort auch noch von den stehenden Karren niedergestreckt zu werden – verbuche ich jedenfalls nicht unter „Fehlverhalten eines Radfahrers“. Wenn sowas aber auf einem „Schutzstreifen“ an einem Längsparkstreifen geschieht, trägt das Amt für mich: eine Mitschuld.

              Mir ist die Sicht „Radfahrer sind die besseren Menschen“-Sicht fern. Die Anteile derjenigen, die die Regeln gut kennen und sich fast immer dran halten dürfte unabhängig vom Fahrzeug ähnlich groß sein und insgesamt kleiner als die Gruppe derjenigen, die nur eine grobe Ahnung von Verkehrsregeln haben. Ich erwarte von allen, sich an die Regeln zu halten. Bei manchen Radverkehrsführung muss aber selbst ich kapitulieren, weil die sich mir nicht erschließt … Manchmal aber gerade, weil ich mich auskenne.

              Also spricht meines Erachtens auch nichts dagegen, dass das Rechtsfahrgebot für Radfahrer*innen von allen beachtet wird, egal ob auf dem Rad oder im Auto und Rechtsfahrgebot ist nun mal kein Rinnsteinfahrgebot. Mal ganz davon abgesehen, dass es doch nicht im Sinne von Radfahrer*innen sein kann, möglichst dicht an parkenden Autos vorbei fahren zu dürfen.

              Auch wenn das dann das Fehlverhalten eines Einzelnen ist aus juristischer Perspektive, entbindet dass Verwaltung und Politik nicht davon, zu ergründen, warum viele zu dem Fehlverhalten tendieren.

              Schutzstreifen, deren Nutzung zu einer unnötigen Gefährdung werden und zu einem Fehlverständnis des Rechtsfahrgbebotes beitragen, sind nicht akzeptabel. Da sind wir uns einig.

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              • Ich bin auch nicht der Ansicht, dass Radfahrer die „besseren Menschen“ seien. Aber sie sorgen bei Fehlverhalten in der Summe für weitaus geringere Schäden. Dass (auch) der Radfahrer „möglichst weit rechts“ zu fahren hat, ist halt eine Auslegungssache; davon abgesehen, dass das vielen Kindern doch auch beim Fahrradführerschein eingetrichtert wird. Gehwegfahren ist dann nur die (teils logisch konsequente) Steigerung des „Rinnsteinfahrens“. Der § 14 StVO soll in erster Linie andere Verkehrsteilnehmer genau wegen der Gefahren des Türöffnens schützen. Mitschuld kann ich da beim Radfahrer keine sehen; der tut keinem Weh, wenn er mit wenig Abstand rechts an geparkten Autos vorbeifährt. Außer der KFZ-Haftpflicht, die dann Schmerzensgeld und Schadenersatz zahlen muss. Und deren Interessen werden durch diese konstruierte Mitschuld einmal mehr als großzügig bedient!

                Außerdem: Mal nach GB blicken. ;) Ich schau mir in letzter Zeit viele Youtube-Videos an. Besonders auffällig ist, dass es dort das „Filtering“ gibt, d. h. Radfahrer dürfen rechts oder links an haltendem oder stockenden Verkehr vorbeifahren. Insofern ist das Recht(!), auch mal ganz rechts fahren zu dürfen, in D ja alles andere als selbstverständlich. Da dürfen wir ja im Grunde nur auf der äußersten rechten Spur außen (übervorsichtig) am stehenden Verkehr vorbei. Ansonsten gilt: mitten im Mief hinten anstellen.

                Was die Amtshaftung betrifft, bleibt nur zu hoffen, dass irgendein fahrradfreundlicher Jurist diese Idee mal aufgreift. Einzelne Kommunen schmeißen zwar viel Geld für eigentlich unnötige Blauschild-Prozesse aus dem Fenster – aber hin und wieder mal ein saftiges Schmerzensgeld könnte dann vielleicht doch mal ein Anlass zum Nachdenken sein.

                Antwort
                • Norbert Paul

                  Das OLG Jena sagt – 1 Ss 20/10:

                  Eine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann […] ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen zur Folge haben.

                  (NZV 6/2011, S. 313 f.)

                  Antwort

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