Bündnis 90/Die Grünen, wie war das mit der Verkehrswende? [mit Ergänzung]
Schon vor 15 Jahren gab es kritische Stimmen in der Bundestagsfraktion von Bündnis 89/Die Grünen zur Rede von der Verkehrswende. Wie wenig davon übrig geblieben ist, zeigt sich regelmäßig beim eigenen CDU-Ministerpräsident von Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg mit einer Vorliebe für stark motorisierte Autos, mit denen er seine alltäglichen Sandladungen transportiert. Dessen Landesregierung Baden-Württemberg steht aktuell mehr als schlecht da, was den Umweltschutz betrifft, berichtet Zeit Online. In Stuttgart will die Landesregierung um alles in der Welt saubere Luft verhindern, obwohl das Land dazu verpflichtet ist.
Im April 2016 verpflichtete sich die zuständige Landesregierung in einem Vergleich, den Autoverkehr an Tagen mit zu hoher Luftbelastung um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2018. Doch damit ist die Geschichte nicht zu Ende. Denn plötzlich machte die Landesregierung einen Rückzieher: Fahrverbote werde es doch nicht geben. Die Anwohner klagten daraufhin auf Zwangsvollstreckung der rechtskräftig zugesicherten Maßnahme. Das Verwaltungsgericht gab ihnen wieder recht und setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro fest. […] Eine Zwangsvollstreckung gegen ein Bundesland hat der Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen, denn er ist davon ausgegangen, dass Behörden sich an das Recht halten. Doch wenn es um Autoabgase geht, ist in Deutschland das Gegenteil die Regel.
Aktuell argumentiere man u. a. damit, es gäbe kein zugelassenes Verkehrszeichen. Seit 2016 hatte man genug Zeit, im Sinne von §§ 39-43 Rn. 7 VwV-StVO mit dem Bundesministerium eine Lösung zu finden.
Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden oder solche, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt.
Wenn ich das lesen, muss ich direkt an den „grünen“ Bezirksbürgermeister Fuß aus Dortmund denken. Zur Vorgeschichte: Das Tiefbauamt hatte durch schief gelaufene Kommunikation dafür gesorgt, dass das Blut einiger Bezirksvertreter*innen in Wallung geriet. Einerseits hatte der Nahmobilitätsbeirat in einer Empfehlung nahegelegt, doch beim Thema Gehwegparken in Zukunft die Mindestbreiten nach RASt/EFA einzuhalten. Dann wurde anderseits publik gemacht, dass das Thema Gehwegparken angegangen werden solle und es ein Pilotversuch geben solle, bevor es im Beirat ein Ergebnis gab. Besagter „grüner“ Bezirksbürgermeister lies die Bürger*innen nun via Ruhr Nachrichten am Freitag wissen, dass es große Probleme gäbe, wenn man das Gehwegparken zurückfahre im Kreuzviertel. Dabei ist genau das Gehwegparken eins der größten Probleme der Stadt. Da verdreht man Problem und Lösung und denkt zuerst an den Autoverkehr.
Ergänzung 03. 01. 2018 02:50
in den heutigen Ruhr Nachrichten gibt es ein Interview mit Fuß und seinem potenziellen Nachfolger als Bezirksbürgermeister, Ralf Stolze. Fuß rühmt sich seines Gestaltungswillen. Was er denn so genau gestaltet hat, ist mir unbekannt. Während Stolze von der SPD zum Radschnellweg Ruhr sagt, dass es ihm wichtig sei, dass die Realisierung des RS 1 im Stadtbezirk beginnen wird, fällt Fuß zum Radschnellweg das Thema Parken ein.
Obwohl sich der Parkdruck dann natürlich erhöht. Wenn der Radschnellweg durch die Sonnenstraße führt, wird es viele Parkplätze so nicht mehr geben.
Das ist wohl der grüne Gestaltungswille. Andere nennen das rückwärtsgewandten Verharren. Sein Nachfolger macht eine deutlich bessere Figur.
Änderungen wird es geben müssen. Im Bereich der Fachhochschule sollen planmäßig 23 Parkplätze wegfallen. Das heißt aber auch, dass entsprechend mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer da sein werden. Wir wollen im Prinzip das Autofahren dort überflüssig machen, wo es geht – und damit auch das Parken.