LünenSicherheit

Radwegnutzender Radfahrer wurde in Lünen leicht verletzt – Polizei spricht von selbstverletzendem Verhalten

Im Zusammenhang mit dem Unfall, bei dem ein 11-jähriger Radfahrer getötet worden ist, wurde Werner Blanke, Vorsitzender des ADFC Dortmund, mit der Feststellung zitiert, dass Radwege an Hauptstraßen nur eine trügerische Sicherheit böten.1 Genau das erlebte nun einer Radfahrer aus Dortmund, als er in Lünen auf der Brechtener Straße mittags in südliche Richtung unterwegs war. Wie man bei Google sieht, entspricht der Radweg den Forderungen nach Separation, die gerade aktuelle Mode ist2. Ein Grünstreifen trennt den Radweg von der Fahrbahn. Ob der Autofahrer aus Dortmund einfach seine Pflichten vernachlässigt hat oder ob die bauliche Gestaltung dazu verleitet, davon auszugehen, dass es dort keinen Radweg gibt, und der Autofahrer seine Pflichten vernachlässigt hat, kann man sicherlich diskutieren.

Anstatt klar zu schreiben „er nahm dem vorfahrtberechtigten Radfahrer die Vorfahrt“ heißt es bei der Polizei lapidar, dass er ihn übersah. Das klingt immer so ein wenig, als ob es ein unabwendbares Schicksal war. Kann halt mal passieren. Solange die Infrastruktur nicht so gebaut ist, dass schlicht keine Sichtbeziehung besteht,  sollten diese Unfälle durch langsames Fahren und ausreichend genaues Schauen vermeidbar sein. Und in gewohntem Polizei-Jargon heißt es dann auch noch: „Es kam zu einem Zusammenstoß, in dessen Folge der Radfahrer stürzte und sich verletzte. “ Selbstverletzendes Verhalten liegt hier nicht vor. Richtig wäre hier z. B.: „Weil er umgefahren wurde, stürzte der Radfahrer und erlitt dabei Verletzungen.“Das würde hier den Sachverhalt korrekter darstellen, da der Radfahrer nicht die Verantwortung trägt und damit nicht der aktiv handelnde ist.

1 Das ist eine Einschätzung, die weder bei VeloCityRuhr alle teilen, noch Bundesgeschäftsführer des ADFC.
2 Wer sich mit der Geschichte des Radverkehrs beschäftigt, stellt schnell fest, dass diese Forderung schon aufkam, als der Autoverkehr begann, die Straßen zu erobern. So schreibt Schacht 1933: „Solange die Fahrbahnbenutzer der Straße mit gleichmäßiger, nicht zu großer Geschwindigkeit fuhren, traten für den Radfahr-, wie auch für den sonstigen Verkehr, keine nennenswerten Störungen und Hemmungen auf. Ganz anders gestaltete sich der Verkehr der Straße, als der schnell fahrende Kraftwagen aufkam. Nicht nur die ständig wachsende Zahl der Kraftwagen, sondern vor allem die gänzlich veränderte Inanspruchnahme der Straßen durch das neue Verkehrsmittel, hat den Umschwung im Straßenbau und in der Straßenplanung hervorgerufen. Gekennzeichnet wird diese Entwicklung durch die namhafte Erhöhung der Geschwindigkeit und durch das Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsmittel. Dadurch ist die Straße ein Gefahrenfeld erster Ordnung geworden. Die Bedingungen, unter denen sich der Verkehr der Kraftwagen auf unseren Straßen abspielt, sind derart, daß von einer hochgradigen Verkehrsunsicherheit gesprochen werden muß. Nicht nur die Kraftfahrzeuge, sondern vornehmlich auch die anderen, weniger robusten Straßenbenutzer werden in Gefahr gebracht […] Um nun die Verkehrsunfälle, an denen Radfahrer beteiligt sind, auf ein Minimum herabzusetzen, hat man für Radfahrer […]. Die Umstände, die einen Radfahrverkehrsunfall herbeiführen, lassen sich zum größten Teil und auf die Dauer wirksam nur durch den Bau besonderer Radfahrwege ausschalten.“ (Schacht, Hans-Joachim 1933: Die Bedeutung des Radfahrwegs für die städtebauliche Planungsarbeit, Dresden, S. 31-32) Ein Großteil der Argumentationen, die er damals anführte, werden so ähnlich auch heute noch ins Feld geführt. Ob das nun für oder gegen sie spricht, mag jeder selber für sich entscheiden. Jedoch sind die Debatten nicht deckungsgleich. So schreibt Schacht auch: „Durch die Anordnung von Radfahrwegen wird außerdem die Verkehrsdisziplin der Radfahrer, die oft Anlass zu Klagen gibt, geschult. Auch außerhalb des Radfahrweges wird der Radfahrer die Fahrweise beibehalten, zu der er durch den verhältnismäßig schmalen Radfahrweg gezwungen wurde. Er wird also mehr Spur fahren und nicht in Schlangenlinien hin und her pendeln, er wird sich auch hart an der rechten Seite der Fahrbahn halten und höchst[ens] zu zweit nebeneinander fahren , wie er es auch nur auf dem Radfahrweg kann.“ (A. a. O., 32)

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „Radwegnutzender Radfahrer wurde in Lünen leicht verletzt – Polizei spricht von selbstverletzendem Verhalten

  • Ja, solche Formulierungen der Polizei kenne ich sehr gut, auch diese der Staatsanwaltschaft.
    Hier wird wohl immer einfach geschrieben, dass ein Radfahrer halt mal übersehen wurde und sich beim Zusammenstoß verletzte.

    Zu der Örtlichkeit.
    Ich bin gebürtig aus Brambauer, ein paar Meter von der Unfallstelle wohnt noch heute mein Bruder und wird jede bis jede zweite Woche von mir befahren.
    Auch wenn da ein kleiner Grünstreifen ist und ein paar Bäume stehen, so kann man doch als Autofahrer sehr gut sehen ob da Radfahrer fahren oder nicht.
    Zudem war man so schlau, die Bepflanzung mit Bäumen nicht komplett bis zur Kreuzung zu machen, so dass vorher ein paar Meter freie Sicht sind.

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    • Norbert Paul

      Nicht nur die Polizei hat so ihre Mühen.

      Immerhin kann der Straßenverkehr normal weiterlaufen, weil die Bauarbeiten auf dem Bürgersteig und dem Parkstreifen stattfinden.

      Quelle: Newsletter Stadtumbau Hörde Nr. 25

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