Andernorts und überallVerkehrsrecht

Anzeigen korrekt stellen

Wir haben inzwischen mehrfach – zuletzt diese Woche – darüber berichtet, dass man sich als Bürger*in gegen die Weigerung der Politik, eine angemessene Verkehrsüberwachung durchzuführen, mit privaten Anzeigen wehren kann gegen Falschparker. Beim Schreiben einer Anzeige sind bestimmte materielle Anforderungen zu erfüllen. Im Prinzip ist das überall gleich. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass man die Örtlichkeit sehr genau angibt an dem der Verstoß begangen worden sein soll, so dass AG Husum in einem aktuellen Urteil.

Denn we­sent­lich zur Bestimmung und Konkretisierung der Tat ist die Angabe des Tatortes. Entscheidend ist, dass die Tat – auch hin­sicht­lich des Begehungsorts – so ge­nau be­zeich­net ist, dass sie sich als un­ver­wech­sel­bar mit an­de­ren denk­ba­ren Taten des­sel­ben Täters dar­stellt.

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

2 Gedanken zu „Anzeigen korrekt stellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert