Anzeigen korrekt stellen
Wir haben inzwischen mehrfach – zuletzt diese Woche – darüber berichtet, dass man sich als Bürger*in gegen die Weigerung der Politik, eine angemessene Verkehrsüberwachung durchzuführen, mit privaten Anzeigen wehren kann gegen Falschparker. Beim Schreiben einer Anzeige sind bestimmte materielle Anforderungen zu erfüllen. Im Prinzip ist das überall gleich. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass man die Örtlichkeit sehr genau angibt an dem der Verstoß begangen worden sein soll, so dass AG Husum in einem aktuellen Urteil.
Denn wesentlich zur Bestimmung und Konkretisierung der Tat ist die Angabe des Tatortes. Entscheidend ist, dass die Tat – auch hinsichtlich des Begehungsorts – so genau bezeichnet ist, dass sie sich als unverwechselbar mit anderen denkbaren Taten desselben Täters darstellt.
Anbei sei noch bemerkt, dass, mit ein bisschen(?) verfügbarer Zeit, akute Verkehrsbehinderungen auch schnell behandelt werden können, indem man die Polizei hinzuzieht:
http://www.autofreies-kreuzberg.de/radwege-frei.html
Das Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln und die Dienstanweisungen der Berliner Polizei gelten nur für Berlin. Etwas äquivalentes zu § 11 ASOG Bln sollte man sich aus der Landesgesetzgebung vor Ort raussuchen. Dienstanweisungen kann man sich über ein IFG-Antrag besorgen. Sollte man im Original kennen, wenn man sich drauf berufen will.