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RS 1 unionsrechtlich kein wichtiger Verkehrsweg

Nach juristischer Prüfung ist das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW zu der Einschätzung gekommen, dass der RS 1 unionsrechtlich kein wichtiger Verkehrsweg sei, so eine vom ADFC Essen verbreitete Auskunft.

Die Behörden hatten zu prüfen, ob an dieser Stelle eine UVP erforderlich ist, weil das Chemieunternehmen ein sogenannter „Störfallbetrieb“ ist. Hintergrund ist die EU-Seveso Richtlinie und deren nationale Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Ziel der Regelungen ist es unter anderem „wichtige Verkehrswege“ vor den Gefahren durch einen Störfall zu schützen. Nach eingehender juristischer Prüfung kommt das MKULNV zu dem Ergebnis, dass dieser Fahrradweg unter den von der EU-Kommission für die Feststellung eines wichtigen Verkehrsweges angegebenen Kriterien liegt. Damit liegt mit dem geplanten Radschnellweg kein Schutzobjekt im Sinne des § 3 Abs. 5d BImSchG vor und die Planung und der Bau kann unverzüglich weiter vorangetrieben werden.

Nun muss die Essener Politik andere Gründe finden, aufgrund derer man leider, leider den RS 1 nicht umsetzten kann wie geplant und weswegen die Radfahrer*innen bitte Kompromisse akzeptieren müssen. ;-)

Eine Anfrage von VeloCityRuhr.Net zu dem aktuellen Planungsstand für das Eltingviertel von Sonntag ist bisher unbeantwortet geblieben.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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