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FUSS: Gehwegzerstörungen von Verursachern bezahlen lassen!

(Foto: FUSS)
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Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit in seiner Sitzung das Bundesverkehrsministerium aufgefordert, den Bußgeldkatalog anzupassen. Lkw, die baulich gefährdete Brücken widerrechtlich befahren, sollen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Der Fachverband Fußverkehr Fuss e.V. unterstützt diese Initiative, hält sie jedoch für inkonsequent: Täglich stehen tausende von Pkw und Lkw auf Gehwegen, die für diese Belastung nicht geplant und gebaut wurden. Die Gehwege werden damit von den widerrechtlichen Nutzern beschädigt und müssen von den Kommunen repariert werden. „Das Ganze geht dann noch zu Lasten des Etats für den Fußverkehr“, so Stefan Lieb, Geschäftsführer von Fuss e.V., „und das Geld fehlt dann z.B. für Zebrastreifen.“

Der Verband schlägt folgerichtig vor, zusätzlich zu den derzeitigen Bußgeldern gegen das Falschparken auf Gehwegen, die das Behindern und Gefährden von Fußgängern ahnden, eine Summe von den Verursachern der Bauschäden zu erheben. Deren Höhe sollte sich ggf. am Gewicht des Fahrzeugs orientieren. Die Belastung der Verkehrsflächen wächst mit dem Gewicht des Fahrzeugs exponentiell mit der Potenz 4.

„Von neun untersuchten EU-Mitgliedsstaaten hat Deutschland die niedrigsten Bußgeldsätze für das Falschparken auf Geh- und Radwegen“, so Stefan Lieb, „dann sollten zumindest die nötigen Reparaturen nicht von den Betroffenen, sondern von den Verursachern bezahlt werden.“ Der Verband bittet die Bundesländer, diesen Ansatz bei den Verhandlungen mit dem Bundesverkehrsministerium zu berücksichtigen. „Ihre klammen Kommunen werden es ihnen danken!“

Quelle: Pressemitteilung von FUSS. Der Inhalt gibt die Meinung von FUSS wieder.

Pressemitteilung

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