Radkultur

Höhere Verwarn- und Bußgelder nach dem 9. November

Die „Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung“ ist heute veröffentlicht worden. Klingt umständlich, bedeutet aber einfach nur, dass nach dem 9. November die höheren Buß- und Verwarngelder gelten, z.B. 55 € für das einfache Parken auf Gehwegen oder auf Radwegen. Werden andere Personen behindert, sind es sogar 70 € und ein Punkt. Wer beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (also z.B. neben einem Radweg einfach die Tür öffnet, ohne zu schauen), zahlt künftig 40 € statt 20 €, bei Sachbeschädigung 50 € statt 25 €. Deutlich teurer wird Raserei: Hier verdoppeln sich viele Beträge ungefähr, z.B. innerorts 70 € statt 35 € bei 16-20 km/h zu schnell oder 260 € statt 160 € bei 31-40 km/h zu schnell.

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.