Höhere Verwarn- und Bußgelder nach dem 9. November
Die „Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung“ ist heute veröffentlicht worden. Klingt umständlich, bedeutet aber einfach nur, dass nach dem 9. November die höheren Buß- und Verwarngelder gelten, z.B. 55 € für das einfache Parken auf Gehwegen oder auf Radwegen. Werden andere Personen behindert, sind es sogar 70 € und ein Punkt. Wer beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (also z.B. neben einem Radweg einfach die Tür öffnet, ohne zu schauen), zahlt künftig 40 € statt 20 €, bei Sachbeschädigung 50 € statt 25 €. Deutlich teurer wird Raserei: Hier verdoppeln sich viele Beträge ungefähr, z.B. innerorts 70 € statt 35 € bei 16-20 km/h zu schnell oder 260 € statt 160 € bei 31-40 km/h zu schnell.