DortmundVerkehrsrecht

Diesen Trick für schwere und große Lasten hält die Straßenverkehrsbehörde Dortmund geheim

Auf ihrer Webseite schreibt die Stadt Dortmund, dass man Anträge auf Genehmigung von Großraum- und Schwertransporte „digital über die Anwendung Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (Vemags).“ stellen muss. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür. Auch in der Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten heißt es:

Anträge können mit VEMAGS® (online) oder schriftlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (im Weiteren die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde genannt) gestellt werden.

Lassen wir mal beiseite, dass auch die Beantragung über VEMAGS schriftlich ist.

Da die Anträge vor allem von einschlägig tätigen Firmen gestellt werden, nutzen kaum noch jemand die Papieranträge. Papieranträge müssen manuell ins System aufgenommen werden. Das kostet Zeit und birgt das Risiko von Übertragungsfehler. Und man erspart sich womöglich umfangreiche Anlagen auf Papier abgeben zu müssen. Es gibt also nicht wirklich Gründe, VEMAGS nicht zu nutzen. Es ist bedenklich, dass die Stadt nur den aus ihrer Sicht bevorzugten Weg angibt.

Eine Korrektur will die Stadt Dortmund nicht vornehmen.

Bei den Rechtsgrundlagen fehlt dann auch die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung, stattdessen ist angegeben, von welchen rechtlichen Regeln abgewichen werden soll – das ist aber nicht die Rechtsgrundlage für die Genehmigung . Die richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Richtig widergegen ist die Regelung zu den Gebühren auch nicht. In der Beschreibung wird nicht thematisiert, dass man auch einen Antrag stellen muss, wenn das Fahrzeug einfach schwer ist ohne die zulässigen Höchstmaße zu überschreiten. Straßen NRW erklärt das deutlich besser.

Das ganze könnte inhaltlich so aussehen:

Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten

Die Nutzung von Straßen mit Fahrzeugen, die zulässigen Maße und/oder Gewichte gemäß StVO überschreiten bedürfen einer Genehmigung.

Online-Services und Formulare

Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten

Gebühren

Die Gebühren sind vom Aufwand abhängig und betragen bis zu 1.300 €

Unterlagen

Der Antrag kann über die Anwendung „Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte“ (VEMAGS) oder analog mit einem amtlichen Vordruck gestellt werden.

Fristen

Die Bearbeitung ist abhängig von der Größe und Route des Transportes, da im Regelfall weitere Behörden im Verfahren anzuhören sind.

Voraussetzungen

Wohnsitz bzw. Firmensitz oder Abgangsort in Dortmund

Rechtsgrundlage

§ 29 und 46 StVO

§ 1 GeBOSt

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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