MUNV NRW – Mehr Sicherheit auf Radwegen – Erlass des Verkehrsministeriums regelt Umgang mit Pollern und Wegsperren auf Radwegen – Gefahrenquellen sollen reduziert werden
Durch einen Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden.
Das Umwelt- und Verkehrsministerium will den Radverkehr und die Radwege für Menschen in Nordrhein-Westfalen sicherer machen. Durch einen Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden. „Immer mehr Menschen greifen zum Rad und tragen dazu bei, dass der Radverkehr eine der tragenden Säulen der Mobilitätswende wird. Wenn wir die Menschen für diese klimafreundliche und gesunde Art der Fortbewegung gewinnen wollen, müssen wir die Radwege sicherer und barrierefreier machen. Poller und Sperrgitter stellen oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden“, erklärt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Die Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Ab-sperr-Geländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr – gerade auch in der Dunkelheit. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.
Sollten Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, sind zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen zu prüfen. Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind.