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Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen soll kommen

(Rat der EU) Der Ratsvorsitz und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments haben Anfang Februar eine Einigung über die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen erzielt.

Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden.

Die heutige Einigung wurde während des belgischen Ratsvorsitzes in Rekordzeit erzielt und ist ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einer zugänglicheren und gerechteren Gesellschaft. Die EU bekräftigt mit der Einigung ihr Engagement für die Förderung der Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger in unserer vielfältigen Union.

Karine Lalieux, Ministerin der Pensionen und der Sozialen Eingliederung, beauftragt mit Personen mit Behinderung, Armutsbekämpfung und Beliris

Das Ziel der Richtlinie, den gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU zu gewährleisten, wird in dem vorläufig vereinbarten Text beibehalten und verstärkt. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.

Bei den interinstitutionellen Verhandlungen wurde auch Einvernehmen zu folgenden Punkten erzielt:

  • Die Mitgliedstaaten weiten die Verwendung des Europäischen Behindertenausweises auf Zeiträume im Rahmen von EU-Mobilitätsprogrammen aus, die über einen Kurzaufenthalt hinausgehen, und können dies auch in anderen Fällen vorsehen;
  • der Europäische Behindertenausweis wird – außer bei Verlust oder Beschädigung – kostenlos ausgestellt und verlängert; die Mitgliedstaaten können beschließen, eine Gebühr für die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Verlängerung des Europäischen Parkausweises zu erheben;
  • bei Menschen mit Behinderungen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf oder mit Anspruch auf Unterstützung durch eine persönliche Assistenzkraft kann auf dem Europäischen Behindertenausweis der Buchstabe „A“ hinzugefügt werden;
  • beide Ausweise enthalten einen QR-Code, um Betrug zu verhindern;
  • relevante Informationen über die beiden Ausweise werden auf einer EU-Website bereitgestellt, die in allen Amtssprachen und in barrierefreien Formaten verfügbar ist; die Mitgliedstaaten müssen der Öffentlichkeit auch Informationen über die Ausweise in barrierefreien Formaten zur Verfügung stellen;
  • das digitale Format des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen ist für die Mitgliedstaaten nach wie vor optional.

Der Kommissionsvorschlag wurde im September 2023 angenommen, und der Rat hat seine Verhandlungsposition im November 2023 festgelegt. Am 17. Januar 2024 wurden intensive Verhandlungen über die endgültige Fassung der Richtlinie aufgenommen, die mit der heutigen Einigung – nach weniger als einem Monat – erfolgreich zum Abschluss gebracht wurden.

Zur Fertigstellung des Textes werden die Arbeiten auf fachlicher Ebene fortgesetzt. Die vorläufige Einigung muss dann vom Rat und vom Parlament bestätigt werden, bevor die Richtlinie von den Rechts- und Sprachsachverständigen überprüft und von beiden Organen förmlich angenommen werden kann.

Die beiden gesetzgebenden Organe haben vereinbart, dass die Mitgliedstaaten für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften 2,5 Jahre und für die Anwendung der Richtlinie 3,5 Jahre Zeit haben werden. Bei der Umsetzung und der Evaluierung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen werden Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, einbezogen.

Sobald die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten im Rat den Wortlaut der Einigung gebilligt haben, wird er auf dieser Seite verlinkt.

Pressemitteilung

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