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FGSV und Umleitungen für den Radverkehr

DIE FGSV hat ein Merkblatt für den Einsatz von temporären Umleitungsbeschilderungen neu herausgegeben. Was mag sie wohl mit:

Bei der Umleitung des Radverkehrs ist zu berücksichtigen, dass diese [wer?] deutlich umwegempfindlicher sind [als wer?]. Daher ist es ratsam, den Radverkehr gemeinsam mit dem Individualverkehr zu führen.

meinen? Verständlich ist aber, dass die FGSV die Welt aus der Windschutzscheibenperspektive sieht:

Umleitungen für den Radverkehr sind nur dann angemessen, wenn sonst der Individualverkehr umgeleitet werden müsste oder für selbstständige Radwege.

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

Ein Gedanke zu „FGSV und Umleitungen für den Radverkehr

  • Christoph D

    Bei dieser Windschutzscheibenperspektive (Radverkehr ≠ Individualverkehr) macht mich die Ankündigung, den Radverkehr bei der Überarbeitung der Regelwerke(RASt, EAR, ERA, EFA) zu „bevorzugen“ neugierig.
    Was ist gemeint? Wieder einmal Radverkehr= Fussverkehr mit Range-Extender auf bunten Nebenanlagen?:

    „Köln, 12.12.2022
    Wurden bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt.“

    Zitat aus:
    https://www.fgsv.de/aktuelles/news-details/neue-entwurfsregelwerke-bevorzugen-fuss-und-radverkehr

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