FGSV und Umleitungen für den Radverkehr
DIE FGSV hat ein Merkblatt für den Einsatz von temporären Umleitungsbeschilderungen neu herausgegeben. Was mag sie wohl mit:
Bei der Umleitung des Radverkehrs ist zu berücksichtigen, dass diese [wer?] deutlich umwegempfindlicher sind [als wer?]. Daher ist es ratsam, den Radverkehr gemeinsam mit dem Individualverkehr zu führen.
meinen? Verständlich ist aber, dass die FGSV die Welt aus der Windschutzscheibenperspektive sieht:
Umleitungen für den Radverkehr sind nur dann angemessen, wenn sonst der Individualverkehr umgeleitet werden müsste oder für selbstständige Radwege.
Bei dieser Windschutzscheibenperspektive (Radverkehr ≠ Individualverkehr) macht mich die Ankündigung, den Radverkehr bei der Überarbeitung der Regelwerke(RASt, EAR, ERA, EFA) zu „bevorzugen“ neugierig.
Was ist gemeint? Wieder einmal Radverkehr= Fussverkehr mit Range-Extender auf bunten Nebenanlagen?:
„Köln, 12.12.2022
Wurden bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt.“
Zitat aus:
https://www.fgsv.de/aktuelles/news-details/neue-entwurfsregelwerke-bevorzugen-fuss-und-radverkehr