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Stadt Dortmund ohne Interesse an Veränderung des Modal Splits im Freizeitverkehr durch Kombitickets für das Stadttheater

Seit vielen Jahren gibt es für Kultur- und Großveranstaltungen Kombitickets, in denen die ÖPNV-Nutzung bereits inbegriffen ist. Damit schafft man einen Anreiz, das Auto stehen zu lassen, und stattdessen den – eh schon bezahlten – ÖPNV zu nutzen. Das Risiko, dass es auch Verlagerungen vom ÖPNV und Fußverkehr zum ÖPNV gibt, darf man nicht ausblenden, dürfte aber i. d. R. überschaubar sein, da der Einzugsbereich weit über Fuß- und Raddistanzen hinausgeht.

Weil lauter einer nicht repräsentativen Umfrage nur 1/3 der Besucher*innen des Theater Dortmunds mit dem ÖPNV kommen, lehnt die Stadtverwaltung Dortmund ein Kombiticket ab (Drucksache Nr. 13738-19-E2) und thematisiert nicht das Potenzial zur Erhöhung des Anteils und nimmt damit an, dass ein Kombiticket den Modal Split nicht verändern könne.

Ergänzend weißt die Stadtverwaltung darauf hin, dass nicht alle Besucher*innen aus dem VRR-Gebiet kommen und daher das Kombi-Ticket nicht nutzen könnten. Das ist schlicht falsch. Sie müssen dann nur ein Teilstück zahlen, z. B. durch ein Anschlussticket oder eine bereits vorhandene Zeitkarte für eine Nachbarstadt. Außerdem könnte man ja durchaus ein Kombiticket entwickeln, dass auch im Westfalentarif gilt bzw. dass in Dortmund und Umgebung gilt. Das müssen nur alle Beteiligten wollen.

Als drittes Gegenargument führt die Stadt an, dass andere Theater Probleme mit der konkreten Vertragsgestaltung seitens des VRR hätten.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

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