Mandatsträger per E-Mail erreichen
In den letzten Jahren hat sich bei mir parallel zum verkehrspolitischen Engagement aus diesem heraus ein weiterer Themenkomplex aufgedrängt. Immer mehr beschäftigen mich, wie Kommunalpolitik überhaupt funktioniert und wie man als Bürger den Prozessen bei Interesse mit überschaubarem Aufwand folgen kann. Während der verkehrspolitischen Schreibpause möchte ich kurz auf einen Aspekt der Erreichbarkeit von Mandatsträgern hinweisen und auf was für Hürden man darauf stoßen kann.
Die Gemeindeordnung NRW sieht nicht vor, das lokale Mandatsträger innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung für die Wähler*innen erreichbar sein müssen. In dem verlinkten Artikel heißt es:
In der Regel ist der Kontakt zu den politischen Repräsentanten auf der Gemeindeebene leichter und die Gefahr der Entfremdung zwischen Repräsentanten und „Basis“ geringer, zumal das Spektrum der politischen Partizipationsformen größer ist;
So einfach ist das ganze nicht in einer Großstadt, wo man die Mandatsträger in der Regel nicht persönlich kennt. Als jemand, der mit dem Neuland aufgewachsen ist und sich viel dort bewegt, hätte ich gedacht, dass man als Stadt einfach allen Mandatsträgern eine einheitliche e-Mail-Adresse geben kann. Dann würden womöglich vertrauliche Inhalte klar von anderen Konten getrennt sein und der Zugang wäre klar beschränkt. Der Hauptvorteil für Bürger*innen bzw. Einwohner*innen wäre aber ein anderer: Wenn man dann z. B. an das Ratsmitglied Wahl Vorschlag schreiben möchte, wüsste man z. B. dass die Adresse Wahl.Vorschlag@rat.stadt.de lautet, wenn man das Schema einmal kennt. So wusste ich auch ohne nachfragen zu müssen die E-Mail Adresse des neuen Rad- und Fußverkehrsbeauftragten. In Wirklichkeit bleibt einem nichts andere übrig als zu googeln und zu hoffen, dass die Mandatsträgerin oder der Mandatsträger bereit ist, überhaupt digital angesprochen zu werden.
In Dortmund bekommen Ratsmitglieder, nicht aber Mitglieder der Bezirksvertretungen, im Rahmen der freiwilligen Teilnahme an der elektronischen Gremienarbeit eine städtische E-Mail-Adresse. Ob sie die Adresse darüber hinaus nutzen, liegt in deren Verantwortung. Aber auch diese E-Mail-Adressen sind nicht frei zugänglich oder wenigstens auf Anfrage als Liste zu bekommen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung handelt es sich bei den e-Mail-Adressen, die die Stadt den Mandatsträger*innen zur Verfügung stellt, um personenbezogener Daten, die man nur mit der Einwilligung der jeweilig betroffenen Person bekommen kann. Es müssten 94 Personen ihre Zustimmung erteilen. Aus Sicht der Stadtverwaltung geht das rechtssicher nur per Post und erfordert zudem zwei Arbeitsstunden einer Kraft aus Entgeltgruppe 8 TVöD-V. Wer diese E-Mail-Adressen haben möchte, würde inkl. Porto und Ausdrucke Kosten in Höhe 134,11 € verursachen, von denen die Stadt bei Stellen eines entsprechenden IFG-Antrages 50 % als Gebühr erheben würde, soweit man keine Gründe vorträgt, die für eine Stundung sprechen. Wenn man der Rechtsauffassung der Stadt folgt, ist die Kostenermittlung stimmig.
Dass ein paar E-Mail-Adressen zu bekommen, so viel Aufwand macht, hatte ich nicht geahnt. Das die Mandatsträger*innen in den Bezirksvertretungen erst gar keine bekommen können, habe ich noch weniger erwartet. Bei den Kosten google ich dann doch lieber bei Bedarf mal mehr und mal weniger seriöse klingende E-Mail-Adressen.