Nicht sachgerechte Absicherung in der Bolmke
Arbeitsstellen im Straßenraum müssen ordentlich gesichert werden, damit nichts passiert. Dazu gibt es Richtlinien wie die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen. Sie stellen einerseits sicher, dass sachgerecht abgesichert wird, anderseits stellt sie aber auch sicher, dass Verkehrsteilnehmer*innen durch Gewöhnung sicher damit umgehen können. Die Grundgedanken sind nicht allzu kompliziert und könnten leicht umgesetzt werden. Die Realität ist leider in Städten wie Dortmund eine deutlich andere. Richtig ist daran fast nichts.
In der Bolmke sieht es an einer Stelle aktuell so aus.
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Bauzäune, die hier vermutlich Bergschäden einzäunen, sind Hindernisse, die entsprechend abgesichert werden müssen wie eine Grube mit Absperrschranken und gelben dauerleuchtenden Warnleuchten – auch in Längsrichtung. Gerade weil es um einer Absperrung in einem Wald handelt, sind die Warnleuchten unverzichtbar. Diese mindestens fünf Leuchten müssten gleichmäßig über die Breite des gesperrten Weges verteilt werden und dürfen max. einen Meter auseinander liegen. Die Absperrung mit Absperrschranken muss natürlich über die ganze Breite des Weges gehen.
Ich würde die Absicherung immer getrennt vornehmen von den Bauzäunen, aber zwingend notwendig ist das nicht. Es spricht aber vieles dafür, wie Uli Korsch schreibt.
Bauzäune aus Drahtgitter haben naturgemäß eine geringe Windangriffsfläche und sind daher bei fachgerechter Aufstellung in der Regel standsicher. Die erforderliche Anbringung von Absperrschranken erhöht jedoch die Windlast, was bei der Bemessung der Aufstellvorrichtung berücksichtigt werden muss – insbesondere bei Längsabsperrungen. Es kann daher erforderlich sein, die Absperrschranken mit separaten Aufstellvorrichtungen aufzustellen – insbesondere im Fahrbahnbereich.
Eine Kombination darf aber nicht dazu führen, dass man an Fußplatten bzw. Bauzaunfüße spart. Die eingesetzten Fußplatten bzw. Bauzaunfüße müssen einen ausreichenden Aufprallschutz sicher stellen. Nur einseitig befußte Absperrschranken haben diesen ganz sicher nicht. Frei angelehnte Absperrschranken erst recht nicht. Angesichts der Unebenheiten des Bodens, der Dauer der Absperrung und der Wahrscheinlichkeit von Vandalismus, wären hier Füße sinnvoll, die eine Verankerung im Boden zulassen.