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Zur Notwendigkeit des Erlasses von Fahrradabstellplatzsatzungen in NRW

Gut nachgefragte hochwertige Fahrradabstellplätze an der FH Dortmund (Archiv-Foto: Norbert Paul)

In der noch gültigen Fassung der Bauordnung NRW ist in § 51 die Pflicht zur Errichtung von Fahrradstellplätzen geregelt:

(1) Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen). Hinsichtlich der Herstellung von Fahrradabstellplätzen gilt Satz 1 sinngemäß. […]

(2) Wesentliche Änderungen von Anlagen nach Absatz 1 oder wesentliche Änderungen ihrer Benutzung stehen der Errichtung im Sinne des Absatzes 1 gleich.

(3) […] Fahrradabstellplätze sind auf dem Baugrundstück herzustellen.

Nach der am 14. 12. 2016 verabschiedeten Änderung (Drucksache 16/13706)  tritt nach § 90 BauO NRW die neue gesetzliche Regelung in – nun neu – § 50 Abs. 1 ein Jahr nach der Verkündigung der Gesetzesänderung in Kraft:

Die Gemeinden können durch Satzung regeln, dass bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug oder Fahrrad zu erwarten ist, Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden müssen. […]

Der bisherige § 51 findet aufgrund einer speziellen Übergangsregelung in § 90 BauO NRW bis zum 31. 12. 2018 in Kommunen, die keine Fahrradabstellplatzsatzung haben, weiterhin Anwendung.

Die Kommunen müssen bis ein Jahr nach Verkündigung der Änderung am 28. 12. 2016 also Fahrradabstellplätze bei Baugenehmigungen nach der alten, allgemeinen Regelung fordern. Bis zum 31. 12. 2018 müssen Kommunen mit einer entsprechenden Satzung Fahrradabstellplätze nach ihrer Satzung, Kommunen ohne eine solche nach der alten Regelung Fahrradabstellplätze fordern. Ab dem 1. 1. 2019 muss eine Kommune eine Fahrradabstellplatzsatzung  haben, um über das Bauordungsrecht etwas für ausreichend Fahrradabstellplätze zu tun. Es sind also noch knapp 2 Jahre Zeit, die schnell rum sind.1

1 Im Rahmen einer Untersuchung konnte ich nicht belegen, dass Fahrradabstellplatzsatzungen die Qualität der Fahrradabstellplätze positiv beeinflusst. (Paul, Norbert (2016) Zum Nutzen von Fahrradabstellsatzungen. Vergleichsstudie zur Qualität von Fahrradabstellplätzen bei Nahversorgern in: Verkehrszeichen 32 (4), S. 16-19) Daher ist es fraglich, ob sich Eile hier lohnt.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

2 Gedanken zu „Zur Notwendigkeit des Erlasses von Fahrradabstellplatzsatzungen in NRW

  • Zur Fußnote: Vielleicht beeinflussten die bisherigen Abstellplatzsatzungen nicht die Qualität, weil sie keine Aussagen zur Qualität der Anlagen machten? Gerade dabei tun sich die Kommunen bisher ja wohl noch schwer und sind offenbar der Ansicht, man dürfe keine Aussagen zur Qualität der Anlagen treffen.

    In der Drucksache 16/13706 des Landtages NRW [https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMD16/13706&quelle=alle&wm=1&action=anzeigen] wird auf Seite 138 von Herrn Hilser aber ausgeführt, dass Gemeinden die Befugnis gegeben wird, Zahl und Ausstattung von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen … durch Satzung selbst zu regeln.

    Auch wenn das leider nicht so im Gesetz selber steht – aus unerfindlichen Gründen ist das Wort „geeignet“ nur bei den Kfz-Stellplätzen für Behinderte genannt -, so ergibt sich aus der Beschlussvorlage doch, dass auch Aussagen zur Qualität der Fahrradparkplätze vom Ministerium gewollt sind. Würde jetzt also ein Mindestqualitätsstandard („…ungeeignet sind reine Vorderradhalter, diese können nicht zum Nachweis der Stellplätze genutzt werden“) in die Satzungen hineingeschrieben, ließen sich vermutlich doch noch positive Effekte beobachten.

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    • Norbert Paul

      Doch, es gibt in den Fahrradabstellplatzsatzungen in Marl, Troisdorf und Münster teilweise sehr genaue Qualitätsangaben, z. B. zur notwendigen Fläche je Rad, was zumindest indirekt auch Abstände definiert und die üblichen Vorderradklemmen aus dem Baumarkt ausschließt.

      Antwort

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