Stadt Dortmund wehrt sich mit Pressemitteilung gegen zu offensive Forderungen nach Gehwegparken
(Stadt Dortmund) In den vergangenen Wochen hat die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes verschiedene Straßen im Dortmunder Stadtgebiet kontrolliert, die schon lange nicht mehr überwacht wurden. Dabei zeigte sich in vielen Bereichen, dass Fahrzeuge ordnungswidrig auf dem Gehweg abgestellt waren. Dies hatte entsprechende Konsequenzen zur Folge, obwohl das Parken über viele Jahre – so die erzürnten Anwohnerinnen und Anwohner – so möglich gewesen sei.
Das Erscheinungsbild unserer Straßen hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die zunehmende Motorisierung, größere Fahrzeugmodelle, ein erhöhtes Pendleraufkommen aber auch neue soziale und kulturelle Freizeiteinrichtungen führten zu einer Erhöhung des PKW-Verkehrs – und damit verbunden zu einem hohen Parkdruck.
So braucht man neben Baustellen und dem alltäglichen Stauchaos vor allem bei der Suche nach einem Parkplatz viel Zeit und am besten noch mehr Geduld. Der Wunsch nach kostenlosen Abstellmöglichkeiten des PKW unmittelbar vor Ort ist nachvollziehbar. Und wenn sich kein Platz finden lässt, ist für viele das Gehwegparken eine ganz gute Notlösung.
Doch die Nutzung oder Mitnutzung des Gehwegs ist nur dann zulässig, wenn dies vor Ort konkret (durch Beschilderung oder Markierung) verkehrsrechtlich angeordnet ist.
Aus gutem Grund ist die „autofreie Zone Gehweg“ vom Gesetzgeber geschützt. Parkende Fahrzeuge sind nicht nur störend für den Fußgängerverkehr (wenn man nicht mehr nebeneinander gehen kann, sondern wegen parkender Autos nur hintereinander) – sie können auch eine Gefahr darstellen. Dann nämlich, wenn man auf die Fahrbahn ausweichen muss, weil nicht genügend Platz da ist z.B. für Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle. (Nicht nur) Personen mit Rollatoren in Begleitung möchten nicht aus mangelndem Platz von ihrer Begleitperson getrennt werden. Und im Bereich von Schulwegen kann durch das verkehrswidrige Gehwegparken die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden beeinträchtigt werden. Dann nicht zu vergessen: Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen (und Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen) Gehwege zum Radfahren nutzen. Sie können aber enge Situationen auf dem Fahrrad nicht gut einschätzen – bremsen vielleicht aus Angst und geraten ins Trudeln. Dadurch können Unfälle passieren und, von den möglichen Schäden an den Fahrzeugen abgesehen, die Kinder zu Schaden kommen.
Somit existiert aus gutem Grund eine Rechtsgrundlage, durch die der Gesetzgeber die Fußgänger schützt. Die Rechtslage erlaubt es den Straßenverkehrsbehörden nicht, das Gehwegparken pauschal zu legalisieren. Vielmehr ist es unerlässlich, nach umfangreicher Überprüfung im Einzelfall eine Entscheidung für das Gehwegparken zu treffen.
Dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund ist die Problematik bewusst. Daher versuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Ortspolitik in einzelnen Bereichen vor Ort – wie auch schon in der Vergangenheit – einvernehmliche und rechtssichere Lösungen zu finden, die allen Verkehrsteilnehmenden gerecht werden. Das Tiefbauamt appelliert an ein faires Miteinander – und bittet, die entsprechenden Regelungen vor Ort zu beachten.