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Straßenverkehrsbehörde Dortmund hat erstmals VZ 277.1 dauerhaft angeordnet

(Stadt Dortmund) […] Seit Donnerstag, 22. Januar, setzt die Stadt Dortmund erstmals ein neues Verkehrsschild dauerhaft ein. Auf der engen U-förmigen Brücke der Flughafenstraße über die Gleise am Scharnhorster Bahnhof dürfen Zweiräder nicht überholt werden. Damit wird das Fahren auf der Brücke für alle sicherer.

Die Straße biegt im Hintergrund nach links ab. An den Seiten stehen unbelaubte Bäume. Rechts vorne montiert ein Mitarbeiter der Stadt das neue Verkehrszeichen. Er steht auf einer Leiter.
(Foto: Stadt Dortmund)

Bisher kam das Verkehrszeichen 277-1 („Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen“) in Dortmund nur temporär in Baustellenbereichen zum Einsatz. Nun wird es dauerhaft installiert, nachdem Bürgerinnen und Bürger wiederholt auf geringe Seitenabstände beim Überholen von Zweirädern aufmerksam gemacht hatten. Die Lösung wurde zusammen mit der Polizei Dortmund vor Ort erarbeitet.

Die Straße biegt im Hintergrund nach links ab. An den Seiten stehen unbelaubte Bäume. In etwas Entfernung steht das neue Schild. Links fährt ein Auto in Blickrichtung.
(Foto: Stadt Dortmund)

„Da kurzfristig keine bauliche Lösung möglich ist, sollen Autofahrende durch das neue Schild daran erinnert werden, dass ein Überholvorgang an dieser Stelle nicht zulässig ist“, erklärt Fabian Menke, Fuß- und Radverkehrsbeauftragter der Stadt Dortmund. Der Grund: „Um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten, müsste die durchgezogene Mittellinie auf der Brücke überfahren werden. Da der Bereich darüber hinaus außerhalb geschlossener Ortschaften liegt, gilt hier ein Mindestüberholabstand von zwei Metern statt der innerorts vorgeschriebenen 1,50 Meter.“

Verstöße werden geahndet: Wer trotz des Verbots einen Radfahrenden überholt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei einem Verstoß trotz unklarer Verkehrslage, mit Gefährdung oder Unfall können die Bußgelder entsprechend höher ausfallen. […]

Pressemitteilung

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Ein Gedanke zu „Straßenverkehrsbehörde Dortmund hat erstmals VZ 277.1 dauerhaft angeordnet

  • Die spannende Frage ist ja nicht, ob das verboten ist, sondern ob man das auch kontrolliert. Da glaube ich nicht dran, das würde koordiniertes Verwaltungshandeln erfordern, worin man in Deutschland keine Übung hat.

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