SPD bekommt Mehrheit für Abdrängung des Radverkehrs auf den Gehweg
In der letzten Sitzung der BV Hombruch haben nicht nur die Grünen Fortschritte beim Radverkehr unter Beschuss genommen, sondern auch die SPD. Seit Jahren versuche ich die Stadtverwaltung dafür zu sensibilisieren, dass bei der Wahlfreiheit die Markierung nicht allein auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg leiten darf. So langsam wird das vielleicht etwas. Daher war ich natürlich mehr als erfreut, dass die SPD nun fordert, dass an einer Kreuzung auch noch auf den für Radverkehr freigegeben Gehweg geleitet werden soll. Markierte Aufforderungen zur Verkehrserziehung sind das zum Nachteil aller, die sicher mit dem Rad zügig voran kommen wollen, anstatt im Schritttempo über Gehwege zu hoppeln. Dass in einer fußverkehrsfreundlichen Stadt Gehwege mit zugelassenem Radverkehr ein Ausnahmemodell sein sollten, lassen wir mal ganz außen vor. Gemäß eines Berichtes der heutigen Ruhr Nachrichten wurde diesem Antrag auch noch einstimmig zugestimmt.
Ein weitere Highlight ist die Forderung:
Auch die kombinierte Auto-Rechtsabbieger-Spur mit dem Radstreifen vor der
Kreuzung sieht die SPD Fraktion sehr kritisch. Die kleinen Fahrrad-Piktogramme sind
bei dem an dieser Stelle üblichen Verkehr durch die überfahrenden PKW verdeckt
und für Radfahrer nicht ersichtlich. Das Rechtsabbiegen für Pkw bei gleichzeitigem
Geradeausverkehr für Radfahrer auf der selben Fahrspur birgt ein enormes
Gefahrenpotential.
Also sieht man einen Sicherheitsgewinn darin, wenn man rechts von Rechtsabbiegern fährt statt in einer Reihe mit diesen.
Korrektur 06.06.2021:
Ein Leser macht mich darauf aufmerksam, dass die Stadt die Situation zwischenzeitlich verschlimmert hatte.
Aus dem freigegeben Radweg
wurde ein benutzungspflichtiger Geh- und Radweg.
Die Benutzungspflicht (und das sich damit einhergehende Benutzungsrecht( gelten aber natürlich erst ab dem Verkehrszeichen, dass hier ganz offensichtlich nicht in Höhge der Kreuzung steht, sondern erst in Höhe des zweiten Grundstücks. Bis dahin muss natürlich geschoben werden.
Nach dem zweiten Grundstück endet der benutzungspflichtige Geh- und Radweg natürlich sofort wieder.
Und dann hat man sich was ganz rafiniertes ausgedacht.
Es darf bezweifelt werden, dass es erwartbar ist, nach der Querung der Kreuzung für eine Grundstückslänge den Fußverkehr zu „nerven“ und sich dann wieder in den Verkehr auf der Fahrbahn einzufädeln, was mit deutlich mehr Gefahren verbunden ist, als wenn sich formal nicht korrekt verhält. Dortmunder Radentscheider empfehlen als Schutz gegen den Autoverkehr bekanntlich Teddybärchen, vielleicht helfen die ja auch hier, diesen neu gewonnen Radweg sicherer zu machen.
Aber rote Farbe ist grundsätzlich gut finde ich. Die Führung auf den Gehweg ist Unsinn, dass war vielleicht gar icht allen Bewusst die mit abgestimmt haben. Vielleicht hier frühzeitig Lobbyarbeit leisten, damit die sowas nicht ohne Änderung beschließen, oder war das denen bewusst?
Farbe finden ganz viele Kommunalpolitiker toll, aber es fehlt an Belegen dafür, dass viel Farbe viel nützt. Aber so kann man sich einreden, was für den Radverkehr getan zu haben. Bis eines Tages der erste Amtsrichter meint, den Kfz-Lenker treffe nur eingeschränkt eine Schuld, da er ja nicht mit dem Radfahrer hätte rechnen müssen, da die Fahrbahn nicht bunt war (grün, rot oder was auch immer die Lokaltradition so präferiert).
Also in der SPD-Fraktion sitzt mit Michael Twardon immerhin der stellvertretende Vorsitzende des ADFC Kreisverbandes.
Ich habe mal versucht, alle BV im Auge zu behalten. Das ist nicht zu leisten, wenn man in Vollzeit arbeitet oder in Ausbildung ist. Es gibt aber auch nicht 12 Leute, die je eine BV im Auge zu behalten bereit sind und auch noch die nötig Expertise haben.