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FUSS gegen Freigabe der Gehwege für E-Roller

(FUSS) Der Fußgänger-Verband FUSS e.V. sagt zur gestrigen Entscheidung des Bundesrats über E-Roller: „Es gibt in Deutschland klare Mehrheiten für sichere Gehwege – in der Politik, unter Experten und in der Gesellschaft. Kein Wunder: Fast alle Menschen sind zu Fuß unterwegs; in vielen Städten ist Gehen die wichtigste Mobilitätsform. Das muss sich auch künftig in der Politik und Verkehrsplanung niederschlagen“ – so Vorstand Roland Stimpel.

FUSS e.V. fordert die Städte, Gemeinden und Polizei auf, die anstehende Flut der E-Roller in zivile Bahnen zu lenken:

  • Es drohen Massen von Leihfahrzeugen, die die Gehwege verstopfen. Die Städte sollten dafür Aufstellflächen festlegen und für die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums Sondernutzungsgebühren verlangen.
  • Ein Teil der Roller-Benutzer wird anfangs illegal auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen fahren – manche unwissend, andere mutwillig. Hier müssen Städte und Polizei gerade am Anfang scharf kontrollieren, damit das nicht einreißt.
  • Die heute beschlossene Verordnung regelt nicht den E-Roller-Gebrauch in Parks und Grünanlagen. Hier müssen die Städte die Bedürfnisse nach Spaziergang und Erholung nach vorn stellen. Auf Promenaden und Parkwege gehören keine Motorfahrzeuge. Grüne Wege dürfen nicht dafür freigegeben werden.

Bundesverkehrsminister Scheuer arbeitet weiter an einer „Ausnahmeverordnung“ für E-Fahrzeuge ohne Lenkstange: Hoverboards (Stehbretter mit zwei Rädern), Hovershoes (Rollschuhe mit Motor) und Monowheels (Einzelräder mit Pedalen links und rechts). Nach seinen Bekundungen 2018 wollte Scheuer auch sie auf Gehwegen zulassen; seitdem sind keine Äußerungen von ihm bekannt.

FUSS e.V. fordert: „Minister Scheuer muss rasch klarstellen, dass er für diese Geräte keine Gehweg-Zulassung durch die Hintertür anstrebt. Auch lenkstangenlose E-Fahrzeuge dürfen nicht auf den Gehweg. Um Sicherheitsfragen zu klären, braucht es in jedem Fall eine öffentliche Anhörung mit Unfallexperten sowie Vertretern von Sehbehinderten, Radfahrern und Fußgängern.

Die Geräte ohne Lenkstangen bringen keinen Mobilitätsgewinn im Alltagsverkehr, sondern es sind wackelige, für Benutzer und Dritte gefährliche Spielzeuge. Es gibt keinen Grund, dafür knappen Verkehrsraum zu opfern. Zeigt sich ein breites Bedürfnis nach dem Spielen mit diesen Geräten, dann kann das außerhalb des Straßenraums befriedigt werden – zum Beispiel nachmittags auf Schulhöfen.“

Pressemitteilung

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