Überraschend: Mit dieser Rechtsauffassung habe ich das Tiefbauamt enttäuscht
Am Dienstag war ich bei einer Infoveranstaltung zum Umbau der Haltestellen an der B1. Es bleibt wohl bei äußerst schmalen Mittelinseln zwischen den Gleisen und dem damit verbundenem Unfallrisiko. Zufall oder Absicht, dass genau da die Bemaßung fehlten in den ausgestellten Plänen? Es fehlt nicht an Platz. Die Planung wird aber von einer kleinen – mit im Detail durchaus unterschiedlichen Auffassungen – Gruppe Menschen mit ausreichend Ressourcen und Vernetzung begleitet, die den Erhalt des einzelnen – hochbelasteten – Baums im Blick hat und weniger die Frage, wie man Barrierefreiheit und Anzahl Baumstandorte langfristig maximieren kann, weil man den barrierefreien Ausbau als Gegensatz zum Baumerhalt sieht. Oder man möchte einen Totalumbau, der für ein Vielfaches an Geld und Bauzeit für die Fahrgäste allenfalls einen vernachlässigbaren Nutzen bringt und rein der Reminiszenz an eine vergangene Zeit und eine städtebaulichen Ideen dienen soll. Gäbe es das Geld dafür, würde ich das in den zweigleisigen Ausbau in der Märtmannstraße und die Verlängerung bis Aplerbeck Bahnhof stecken. Zur Haltestelle Kohlgartenstraße, für deren Aufgabe man sicherlich bei DSW 21 und Stadtverwaltung Unterstützung finden könnte, gab es keine Infos. Die Aufgabe würde dichtbesiedelten Gebieten die nahräumliche ÖPNV-Erschließung nehmen. Mangels nahe gelegener Alternativen, ist der zuverlässige barrierefreie Zugang hier äußerst wichtig. Politisch – vielleicht auch von der Verwaltung – wird eine lichtzeichengeschützte Lösung nicht gewollt hier.
Auch hinsichtlich der Barrierefreiheit hat man nicht an Menschen mit sozialer Phobie, Autismus etc. gedacht. Es fehlt an Bereichen, in denen man unbeobachtet und möglichst reizarm warten kann, sondern alles soll transparent, licht- und lärmdurchflutet sein. Der erste Umbau kündigt sich also schon jetzt an.

Das erzähle ich nur, weil mich im Rahmen dieser Veranstaltung eine Führungskraft der Stadtverwaltung ansprach. Mit meinen Auffassung zur räumlichen Zuständigkeit des Tiefbauamtes in einem Artikel zur Bolmke hätte ich sie enttäuscht. Aber wie ist eine solche Anmerkung einzuordnen?
Dass man in Verwaltungen für einen einschlägige Webseiten verfolgt ist nichts Ungewöhnliches. Es gibt vermutlich alle möglichen Varianten von unkritischen Fanboyseiten bis zu Seiten, bei denen jede Form der Reaktion Zeitverschwendung ist, weil alles zwanghaft gegen die Verwaltung gewendet wird – manchmal womöglich auch aufgrund psychiatrisch relevanter Verfasstheiten der Person. Da Verwaltung sich aus gutem Grund gewöhnlich damit zurückhält, die Position von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu kommentieren, gibt es eher selten eine direkte Reaktion, was aber nicht heißt, dass Artikel nicht intern wahrgenommen werden und je nach Person kann die Wahrnehmung sich unterscheiden. Bei dem Artikel zum Vorrang von Falschparkern vor einem zuverlässigen ÖPNV könnte es je nach Funktion und persönlicher Einstellung sowohl Freude geben als auch gerollte Augen. Erfahren werde ich das aber in der Regel nicht, auch nicht, wenn ein Artikel in offiziellen Sitzungen oder im informellen Austausch Thema war. Nur wenn das Verhältnis konstruktiv ist und man die Inhalte der Seite zumindest grundsätzlich für substanziierter hält, wird vielleicht mal – bevorzugt mündlich – was angemerkt. Deswegen, und da man ja schlicht auch mal Fehler machen kann, bin ich fein damit.
Kritikpunkt war, dass die Straßenverkehrsbehörde nur für die ÖWG-Flächen zuständig sei. Da ich mir sicher war, dass man in der Stadtverwaltung keine andere Auffassung vertritt, hatte ich damals keine Stellungnahme im Vorfeld bei der Pressestelle angefragt. Unnötig beschäftigen muss man die auch nicht. Aber damit lag ich falsch, sodass ich selbstverständlich – mit langer Vorrede – die abweichende Auffassung des Tiefbauamtes hiermit nachreiche.
Worauf man diese Auffassung stützt, erschließt sich mir jedoch nicht. Außerhalb des Tiefbauamtes der Stadt Dortmund kann ich mich nicht erinnern, jemals jemanden davon reden gehört zu haben. Und in Gerichtsentscheidungen und in Fachliteratur hatte ich davon auch nichts gelesen. Sicherheitshalber habe ich dennoch in Juris und BeckOnline, den beiden marktbeherrschenden juristischen Datenbanken, nachgeschlagen. Beide Datenbanken, die sonst nicht mit Treffern geizen, geben keinen einzigen Treffer aus, jedoch findet man das ein oder andere Urteil dazu, was Straßenverkehrsbehörden auf Waldwegen wie zu machen haben. Dass ich nicht auf die Unterscheidung nach ÖWG-Flächen und Nicht-ÖWG-Flächen abgestellt habe, kann zumindest zumindest kein unverzeihlicher Fehler sein. Mein Ehrgeiz ist aber nun geweckt, dass Thema der Zuständigkeit in dem Fall nochmal aufzugreifen. 😉 Wobei – dies sei schon mal angekündigt – man sich in einem Bereich bewegt, in dem die Rechtslage nicht mit Klarheit und Eindeutigkeit punkten kann.
