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Darum muss Nextbike sein Angebot in Berlin einstellen

Wie der Fachdienst Straßenverkehrsrecht(Heft 21/2025)  berichtet war ein Eilantrag des Fahrradverleihers vor dem Verwaltungsgericht erfolglos. Seit Juli hat der Anbieter keine Sondernutzungserlaubnis für seine Free-Floating-Flotte mehr und wurde im Juli aufgefordert, seine 6.500 Räder zu entfernen. Dagegen zog Nextbike vor Gericht. Mit Beschluss vom 17. Oktober gab das Gericht der Verwaltung recht. Gegen den Beschluss habe Nextbike Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt.

Norbert Paul

Bin ohne Warnweste und unzulässigen sowie unsinnigen Blinklichtern unfallfrei mit dem Rad im Alltag unterwegs – auch in dunklen Sachen. Nach einschlägigem Studium folgten mehrere berufliche Stationen in der Verkehrsverwaltung. Dabei heute vor allem mit Rechtsfragen befasst. Mit meinem PGP-Schlüssel kann man mir an norbert.paul@velocityruhr.net verschlüsselte E-Mails schreiben.

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