ruhr24-Reaction: Wer in die StVO guckt, ist klar im Recherchevorteil
Wo man parken darf, regelt § 12 Absatz 4 Satz 1 f. StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben.
Wenn die Situation nicht eindeutig ist, kann man sich eines Richtzeichens gemäß § 42 Absatz 1 Satz 1 StVO bedienen:
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs.
Ein solches Zeichen ist das Verkehrszeichen 314 (Anlage 3 lfd. Nr. 7 StVO):
Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
Bei 314 greift die Regelung aus § 42 Absatz 1 Satz 2 StVO:
Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
Dies geschieht gemäß Anlage 3 lfd. Nr. 7 Spalte 3 Nr. 2 Buchstabe a StVO z. B. durch Zusatzzeichen, die die
Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe
beschränken. Da immer nur von Fahrzeugen die Rede ist, gelten erst einmal die gleichen Regeln für Fahrräder und Kfz. Auch wenn kaum jemand sein Fahrrad auf einen Parkstreifen abstellt, ist dieser damit noch lange kein reiner Kfz-Parkplatz. Daher ist es falsch, wenn Ruhr24 berichtet, dass Parteien
Auto- in Fahrradparkplätze umbauen
wollen. In den meisten Fällen wird es also wohl eher eine Beschränkung auf den Radverkehr sein durch bauliche und/oder straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen.
Immerhin spricht der Text nicht sinnfrei von Umwidmung. Die straßenrechtliche Widmung bleibt bei solchen – faktischen – Nutzungsänderungen nämlich unberührt. Mit der Widmung bekommt die Straße ihr rechtliche Eigenschaft als öffentliche Sache, woraus sich für alle das Recht auf freie Nutzung ergibt im Rahmen der Widmung. Die Widmung kann gemäß § 6 Absatz 3 LStrG im NRW ausschließlich Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten festlegen.
Aber zu früh gefreut:
SPD-Oberbürgermeister Thomas Westphal bremst ab: „Ich bin gegen die Umwidmung von Parkplätzen.“ Seine Lösung: mehr Parkhäuser in Dortmund bauen, statt bestehende Parkplätze wegzunehmen. So sollen Auto- und Radfahrer friedlich nebeneinander existieren
Selbst wenn es die Grundstücke dafür gäbe, erschließt sich nicht, wie durch Parkhäuser das Parken für Fahrräder sich wirklich verbessern soll.
Unabhängig davon ist es auch etwas verzerrend, wenn es im Artikel heißt
wollen Autoparkplätze für Fahrräder opfern
Es geht um eine Nutzung der Straßen, die sehr dominant geworden ist und zu Gunsten dadurch eingeschränkter Nutzungen wieder etwa eingehegt werden muss. Da klingt das auf einmal ganz anders. Man könnte aber auch davon sprechen, dass die Parteien auch bereit sind allgemeine Parkmöglichkeiten, die bisher ausschließlich für Kfz genutzt werden, auf das Parken von Fahrrädern zu beschränken, damit alle Fahrzeugarten geordnet ohne zu behindern abgestellt werden können.
Wie so häufig gelingt es auch hier nicht, der Leserschaft die rechtlichen Zusammenhänge näher zu bringen, es fehlt wohl schon am Problembewusstsein, wenn man Lobbyisten- und Politik-Sprech reproduziert. Aber ihr habt ja zum Glück VeloCityRuhr.net. 😉