So will DB Fernverkehr ihre Kunden von der Geltungmachung der Fahrgastrechte abbringen
Man kann seine Fahrgastrechte bei DB Fernverkehr auch einfach per E-Mail geltend machen. Das hat gerade bei einer Vielzahl an Verspätungen oder wenn Erläuterungen erforderlich sind viele Vorteile gegenüber der Beantragung über den DB Navigator, wo man jedes Mal die Bankverbindung eingeben muss und die Verspätungsdaten nicht automatisch übernommen werden, Das mag DB Fernverkehr vermutlich nicht, deshalb kommunizieren die das nirgends.
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Datum: Sat, 21 Jun 2025 01:23:40 +0200
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Den Antrag ergänze ich um eine weitere Verspätung:
e) Es ist die Rückfahrt aus dem bereits übersandten Ticket aus Auftrag
************ von gestern, 20.06.2025. Ankunft war um 00:11 heute statt
gestern 22:39, also >+60 min
führte jetzt zur – ja, tatsächlich – postalischen Aufforderung:
Um prüfen zu können, ob Sie im Rahmen der Fahrgastrechte Anspruch auf eine Entschädigung/erstattung haben, benötigen wir folgende Angaben:
Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte.
Bitte senden Sie uns die Angaben zusammen mit diesem Schreiben an die oben aufgeführte Adresse.
Dass selbst einfachste E-Mails nicht inhaltlich erfasst werden, ist beim DB-Konzern kein unbekanntes Phänomen.
Wieso man das nicht im internen System nachguckt bei einem zuggebundenem Ticket? Man könnte die Zeit auch auf bahn.expert nachschauen. Aber ein analoger Brief ist natürlich zielführender.
Mal gucken, ob DB Fernverkehr mit einer E-Mail-Antwort umgehen kann, oder ob das ein Fall für das Eisenbahnbundesamt oder die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wird.