Bundesregierung muss bestehende Klimaschutzprogramme um konkrete Maßnahmen ergänzen
(Deutsche Umwelthilfe) […] Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat nach Klimaklagen der DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten. Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. […] Wenige Tage vor der Verhandlung war die Bundesregierung damit gescheitert, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnte dies ab […]. Die Urteile werden sich durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen: Im LULUCF-Sektor ändert sich durch das entkernte Gesetz nichts. In den anderen Sektoren wird es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen – jedenfalls das Klimaziel 2030 wird auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten. […]