Schweizer Bevölkerung stimmt Verfassungsrang für Radverkehrsnetz zu
(Pro Velo) Die Velowege kommen in die Bundesverfassung. Volk und Stände haben heute den Bundesbeschluss Velo mit klarer Mehrheit angenommen. „Dies ist ein wichtiger Entscheid zugunsten aller Verkehrsteilnehmenden und ein Schritt vorwärts für die Mobilität in der Schweiz. Nun muss der Volkswille umgesetzt werden“, sagt Nationalrat Matthias Aebischer, Präsident von Pro Velo Schweiz.
Pro Velo ist sehr erfreut über den klaren Ausgang der heutigen Abstimmung. Volk und Stände sind dem Bundesrat und dem Parlament gefolgt. Beim Bundesbeschluss Velo handelt es sich um eine ausgewogene Vorlage und um eine längst fällige Ergänzung der Bundesverfassung: Die Velowege hätten eigentlich bereits in den 1970er Jahren zusammen mit den Fuss- und Wanderwegen in die Verfassung aufgenommen werden sollen. Ebenfalls sehr erfreulich ist die Tatsache, dass der Bundesbeschluss Velo von einer sehr breiten Allianz getragen wurde. Dies bietet ausgezeichnete Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Schweizerischen Mobilitätspolitik.
Pro Velo fordert den Bund nun auf, die Kantone bei der Konzipierung und Realisierung von lückenlosen Velowegnetzen in die Pflicht zu nehmen. In 10 Jahren sollen alle Kantone über entsprechende Richt- oder Sachpläne verfügen. Hierzu sollen alle Stände entsprechende Fachstellen schaffen. Pro Velo lädt den Bund zudem ein, eine Strategie zu entwickeln, wie das Velofahren in der Schweiz gefördert werden kann. Mehrere europäische Länder wie die Niederlande (Tour de Force 2020), Deutschland (Nationaler Radverkehrsplan), Dänemark (Denmark, on your bike!) oder Frankreich (Plan vélo et mobilité active) verfügen bereits über eine derartige Gesamtstrategie. Das vom Bundesamt für Strassen erarbeitete Leitbild Langsamverkehr aus dem Jahre 2000 soll hierzu Grundlage sein.
Pro Velo erwartet von den kommunalen und kantonalen Behörden, dass sie in Planungs- und Bauverfahren den Velowegen denselben Stellenwert einräumen wie anderen in der Verfassung verankerten Gütern. Zu erwähnen sind etwa der Natur- und Umweltschutz, die Fuss- und Wanderwege sowie die Behindertengleichstellung. In der Güterabwägung müssen die Behörden und Gerichte die Veloinfrastruktur gleichwertig in Betracht ziehen.
Das Wort Velowege ist nicht mit dem deutschen Radweg identisch sondern entspricht in etwa dem im Deutschland üblichenTerminus des Radverkehrsnetz.