Zur Notwendigkeit des Erlasses von Fahrradabstellplatzsatzungen in NRW
In der noch gültigen Fassung der Bauordnung NRW ist in § 51 die Pflicht zur Errichtung von Fahrradstellplätzen geregelt: (1)
Read MoreWir radeln schon mal vor.
In der noch gültigen Fassung der Bauordnung NRW ist in § 51 die Pflicht zur Errichtung von Fahrradstellplätzen geregelt: (1)
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