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Altbekanntes statt Diesel-Fahrverboten in Dortmund

Messtation an einer stark belasteten Straße. (Foto: LudwigSebastianMicheler – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link )

Wegen der Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Dortmund hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Dortmund geklagt. Die Beteiligten haben sich nun auf einen Vergleich geeinigt: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind nicht vorgesehen. Während bei solchen Vergleichen für andere Städte durchaus bemerkenswerte neue und zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Eindämmung des Autoverkehrs vereinbart wurden, ist der Vergleich für Dortmund eine große Enttäuschung für alle, die sich davon einen kleinen Schritt in Richtung Mobilitätswende erhofft hatten.


Das Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 t auf der B1 wird auf den gesamten Tag ausgeweitet. Eingeführt wird Tempo 30 auf der Ruhrallee und auf einem kurzen Abschnitt der Brackeler Straße zwischen „Im Spähenfelde“ und Borsigplatz. Zusätzlich soll die Ampel auf der Ruhrallee nördlich der B1 eine Pförtnerfunktion übernehmen und die Brackeler Straße im genannten kurzen Abschnitt eine Umweltspur erhalten, so dass der Autoverkehr stadteinwärts nur noch einen Fahrstreifen nutzen kann. Beide Maßnahmen sollen dazu führen, dass der Autoverkehr bei hohem Verkehrsaufkommen nicht innerhalb, sondern außerhalb des bebauten Gebiets seinen Stau verursacht. Außerdem soll die Verkehrsmenge durch die Maßnahmen sinken, was wohl hauptsächlich durch Verschiebung auf andere Strecken (ohne Stickoxidmessung) und weniger durch Verkehrsvermeidung oder Verlagerung auf den Umweltverbund erfolgen wird.

Und das war es dann auch schon. Neben ein paar kleinen weiteren Maßnahmen besteht der Vergleich hauptsächlich aus einer langatmigen Auflistung von Dingen, die die Stadt ohnehin schon beschlossen hat. Teilweise sind ganze Abschnitte aus Ratsbeschlüssen übernommen worden, etwa dem zur Fahrradstadt Dortmund vom Dezember 2019.

In der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW heißt es: „Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Dortmund ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu vermindern.“ Neue Impulse zur „nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation“ in Dortmund sind aber nicht zu erkennen, also muss die lange Liste der längst beschlossenen Maßnahmen gemeint sein. Das lässt nur den Schluss zu, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichtes und die Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe der Ansicht sind, dass Dortmund schon genug tut für eine „nachhaltige, umweltgerechte Veränderung der Verkehrssituation.“ Wahrscheinlich sind sie nicht täglich mit dem Rad in Dortmund unterwegs, sonst wüssten sie es besser.

Der Wortlaut des Vergleichs ist hier zu finden.

Peter Fricke

Peter aus Dortmund schreibt mit der Absicht, auch von jenseits der Stadtgrenzen zu berichten. Interessiert sich für Infrastruktur und die Frage, wie man des Rad als Verkehrsmittel für die große Mehrheit attraktiv machen kann. Ist leider nicht in der Lage, mit Falschparkern auf Radverkehrsanlagen gelassen umzugehen. Per E-Mail erreichbar unter peter.fricke, dann folgt das übliche Zeichen für E-Mails, und dann velocityruhr.net.