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Verstoß gegen internationales Recht bei RS 1-Planung rechtzeitig bemerkt [mit Update]

Die bisherige Planung, den RS 1 blau zu markieren, kann nicht umgesetzt werden. Wie aus Verwaltungskreisen zu erfahren war, ist noch rechtzeitig aufgefallen, dass dies gegen internationales Recht verstoßen würde. Die Bundesrepublik hat nämlich mit vielen anderen Staaten das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen geschlossen. Das legt in Art. 29 Nr. 1 Satz 1 fest:

Sind die Fahrbahnmarkierungen aufgemalt, so müssen sie gelb oder weiß sein; für die Markierungen zur Bezeichnung der Stellen, an denen das Parken erlaubt ist, aber bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen (begrenzte Parkdauer, Gebührenpflicht, Nutzerkategorie usw.) unterliegt, kann jedoch blaue Farbe verwendet werden.

Das kollidiert mit den Gestaltungsvorschlägen aus der Machbarkeitsstudie, die den RS 1 zu einem großen Parkstreifen machen würden.

(Auszug aus der Machbarkeitsstudie – S. 223)

Nach meinem Kenntnisstand ist nun Grün im Gespräch. Hier wird es auch noch mal interessant. Bezieht sich der Satz auf alle Fahrbahnmarkierungen oder ist er in einem Zusammenhang mit Abs. 1 zu sehen?

Die Fahrbahnmarkierungen nach den Artikeln 26 bis 28 können auf die Fahrbahn aufgemalt oder auf jede andere Weise angebracht sein, vorausgesetzt, dass dies ebenso wirksam ist.

In Art. 26 bis 28 ist keine Rede von Radschnellverbindungen.

Update 03. 09. 2018 17:44

Die Umflaggung beim Werbematerial hat begonnen.

(Foto: Mirko Sehnke)

Update 01. 10. 2018 02:10

So schaut das Logo aus:

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Ein Gedanke zu „Verstoß gegen internationales Recht bei RS 1-Planung rechtzeitig bemerkt [mit Update]

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