DortmundVerkehrsrecht

Übliches Beschilderungschaos in Dortmund

Nachdem ich gestern über eine vergleichsweise korrekt abgesicherte Arbeitsstelle berichtet hatte, werfen wir heute einen Blick auf die Realität anderswo in der Stadt.

Vor einigen Wochen gab es eine Baustelle an der Emil-Figge-Straße mit ekletantesten Sicherheitsmängeln, z. B. wurde der ein Meter breite Radweg auf der Südseite als Zweirichtungsradweg ausgewiesen. Selbst wenn es hier nicht viel Radverkehr gäbe, wäre das schlicht nicht ansatzweise zulässig. Die meisten Kritikpunkte wurden nicht korrigiert. Nun stehen wieder VZ parat, die zeigen, dass das Desaster nochmal wiederholt werden soll.

(Foto: Norbert Paul)

Rot umrandete Zusatzzeichen gibt es schlicht nicht. Korrekt wäre zudem VZ 1000-12 <Fußgänger Gehweg gegenüber benützen> gewesen und zwar direkt unter VZ 259 <Verbot für Fußgänger> und nicht unter VZ 254 <Verbot für Radverkehr>, da Zusatzzeichen sich immer auf das VZ direkt darüber beziehen – von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Der Weg in Richtung Nordcampus würde dann doch 100 Meter frei sein und an dem Abschnitt liegen noch Ausfahrten, aus denen noch Radfahrer*innen kommen könnten.

(Foto: Norbert Paul)

Hier müsste VZ 254 <Verbot für Radverkehr> erneut stehen, die Absperrschranke (VZ 600) muss über die ganze Breite gehen und mit Warnleuchten (gelbes Dauerlicht, einseitig) in gleichmäßigem Abstand (mindestens 3 Stück, max. 1 Meter Abstand) versehen sein.

(Foto: Norbert Paul)

In die Gegenrichtung hat man richtigerweise VZ 254 <Verbot für Radverkehr> weggelassen und das richtige Zusatzzeichen vorbereitet. Aber bei der Absperrschranke fehlen weitere Leuchten.

Hätte man am Kreisverkehr (erstes Bild) die Seite gewechselt, stößt man auf eine nicht mehr legal aufstellbare alte Variante von VZ 241 <Getrennter Rad- und Gehweg>, die auch noch Rad- und Gehweg falschrum darstellt. Wenn da ein Unfall passiert, kann man üben, Haftungsrecht durchzudeklinieren.

(Foto: Norbert Paul)

Immerhin ist das Schild (jetzt noch) richtig in den Bodenplatten drin und das VZ 1000-31 <Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile>  zeigt korrekt an, dass es ein Zweirichtungsradweg sein soll.

Das gilt dann aber nur bis zur Einmündung der Baroper Straße. Für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer*innen fehlt hier die Info, dass der Abschnitt für beide Richtungen ist. Wer aus Richtung Nord Campus kommt oder aus der Baroper Straße trifft aus seiner/ihrer Sicht auf Geisterradfahrer*innen. In den nächsten Abschnitt darf man Richtung Nordcampus nicht einfahren, da dafür keine Freigabe beschildert werden soll.

(Foto: Norbert Paul)

Aber für den Abschnitt wird aus Richtung Nordcampus Zweirichtungsradverkehr angekündigt.

(Foto: Norbert Paul)

Das ist natürlich keine korrekte Variante des Zusatzzeichens. Gleichzeitig will man während der Bauzeit alle Radfahrer*innen durch die Bushaltestelle schicken. Das ist ja schon im Einrichtungsverkehr gefährlich und eng.

Gespannt sein darf man, ob VZ 239 <Gehweg> mit 1022-10 <Radfahrer frei> aufgehoben wird.

(Foto: Norbert Paul)

Aktuell kann man da übrings nur eingeschränkt durch auf der Nordseite.

(Foto: Norbert Paul)

Warum die Baken mal in die eine und mal in die andere Richtung weisen, fragt man besser nicht.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert