DortmundVerkehrsrecht

Parken – da steigt selbst des Richters Blutdruck

Selbst ich, der nur zu Fuß oder mit dem Rad einkaufen geht bzw. fährt im Supermarkt oder Discounter, habe längst mitbekommen, dass immer mehr Supermarktbetreiber dazu übergehen, ihr Parkflächen – völlig zu Recht – zu bewirtschaften. Von daher halte ich es für angemessen, diese Tatsache als allgemein bekannt vorauszusetzen, gerade auch bei Juristen. Das hindert einen Dortmunder Richter nicht daran, sich in die Reihe der Leute einzureihen, die sich in den Lokalzeitung mit völlig absurden Abzocke-Vorwürfen der Lächerlichkeit preisgeben. Wobei es bei ihm nicht unter Verfassungswidrigkeit geht:

„Als Verfassungspatriot“, sagt er, „bin ich bemüht, Störungen des gedeihlichen menschlichen Zusammenlebens abzustellen. Die Abzocke auf Parkplätzen von Einkaufszentren widerspricht dem Geiste unserer Verfassung.“ Klar, dass er einen Paragraphen parat hat: „In Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes steht: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Also. Das merkt euch, falls ihr mal bei ihm zu Hause in die Einfahrt stellt oder euch auf seinem Balkon/seiner Terasse sonnen wollt: Sein Eigentum soll auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Er wird dann ganz entspannt mit dem Kopf nicken …

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert