DortmundInfrastrukturVerwaltung

Straßenverkehrsbehörde Dortmund: Schlampige Beschilderung

An den Bootshäusern am Dortmund-Ems-Kanal gibt es einen Gehweg, der die Straßen Weidenstraße und Westerholz verbindet. Er ist mit VZ 239 Gehweg beschildert. Zumindest sieht es so aus, wenn man in der Weidenstraße steht und man vor lauter Aufklebern das Schild noch erkennt.

(Foto: Norbert Paul)

In Gegenrichtung sieht es auch nach einem Gehweg aus, wenn das Schild vor lauter Moos noch erkennt.

(Foto: Norbert Paul)

Wenn man dann im Westerholz weiter Richtung Bootshäuser geht bzw. fährt, kommt man zu einem weiteren Ende des mutmaßlichen Gehweges. Das ist mit VZ 254 »Verbot für Radverkehr« beschildert.

(Foto: Norbert Paul)

Wer zuerst hier ankommt, darf hier mit dem Motorrad oder einem schmalen Auto legal rein fahren und Fußgänger*innen müssen am Seitenrand gehen. Da wir uns hier außerhalb geschlossener Ortschaften befinden, muss nach § 25 Abs. 1 Satz 3 am linken Rand gegangen werden. Nach Satz 4 muss bei Dunkelheit sogar hintereinander gegangen werden. Ein Problem ist nur, dass Fußgänger*innen, die von den anderen Wegeenden kommen zu Recht sich auf einem Gehweg wähnen und nicht mit Motorrädern rechnen. Konflikte sind hier vorprogrammiert.

Das ist natürlich schlampige Arbeit der Straßenverkehrsbehörde, die in Dortmund traditionell ein sehr konfliktbeladenes Verhältnis zu allen Bürger*innen hat, die sich für die Belange des Rad- und Fußverkehrs einsetzen. In Dortmund sind solche Instringenzen leider üblich. Etwas nördlich davon gibt es ein Stück der Straße Im Ellingroth. In die eine Richtung ist es eine gehwegfreie Straße, die für Radfahrer freigegeben ist.

(Foto: Norbert Paul)

Statt VZ 250 »Verbot für Fahrzeuge aller Art« mit 1022-10 »Radverkehr frei«


wäre VZ 260 »Verbot für Kraftfahrzeuge« die schildersparendere Variante, die dadurch schneller zu erfassen ist.

In die Gegenrichtung ist der Abschnitt aber als gemeinsamer Geh- und Radweg (VZ 240) ausgeschildert, was rechtlich im Detail nicht das Gleiche ist, wie oben bereits angedeutet. Einer Behörde, die immer betont hat, dass in beide Richtungen die Beschilderung identisch sein muss, darf so etwas in einem derart einfachen Fall nicht passieren.

(Foto: Norbert Paul)

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert