DortmundVerkehrspolitik

BV Eving für Gehwegparken und ohne Interesse für den Fußverkehr

Hier könnte eine positive Nachricht über Dortmund stehen. Das dies nicht möglich ist, liegt nicht in meiner Verantwortung. Frag die zuständigen Politiker*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen, warum das so ist.

In der Sitzung am 29. 03. 2017 hat die Bezirksvertretung Eving in Dortmund ausweislich des Auszugs aus der noch nicht genehmigten Niederschrift einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung bitte prüfen möge, ob die Möglichkeit besteht auf beiden Gehwegseiten
der Forsthausstraße Parkflächen auszuweisen. Da ich mich nicht nur für Radverkehr einsetzte, sondern auch für den Fußverkehr, wandte ich mich in einer Eingabe gegen diese autobesitzerfreundliche Ideen.

In der Forsthausstraße befinden sich vor allem Einfamilienhäuser mit entsprechenden Grundstücken auf denen genug Platz ist, um private Stellplätze für private Kraftfahrzeuge zu schaffen. Hier sind zuerst die Eigentümer gefordert.
Ich erläuterte auch die mit dem Gehwegparken zusammenhängenden Probleme für Kinder, Senioren und Blinde. Wie reagierte die BV?
Aufgrund des vorangegangenen Beschlusses zum TOP 5.2 legt der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgende Bürgereingabe der Bezirksvertretung Eving nicht zur Beschlussfassung vor.

Von dem Bezirksbürgermeister kam auch der Vorschlag.

Norbert Paul

Norbert Paul ist per PGP-Schlüssel erreichbar (Testphase) über die E-Mail-Adresse norbert.paul@velocityruhr.net

6 Gedanken zu „BV Eving für Gehwegparken und ohne Interesse für den Fußverkehr

  • Verstehe ich das richtig, dass in ein und derselben Sitzung zuerst TOP 4.2 (laut Tagesordnung) und damit die Prüfung des Gehwegparkens beschlossen und dann daran anschließend die Eingabe abgelehnt wurde, die aber im direkten Zusammenhang zum vorangegangenen Beschluss stand? Sehr ungewöhnlich.

    Ich kenne das nur so, dass entweder beide Punkte zusammen behandelt werden oder aber dass der Vorgang, auf den sich die Eingabe bezieht, erstmal wieder zurückgezogen und überdacht oder besser begründet wird.

    Antwort
    • Norbert Paul

      Meine Eingabe wurde, so verstehe ich das, einfach nicht behandelt. Hemdsärmlig mag das ja plausibel sein, weil die BV ja kaum 10 Minuten später einen Beschluss wieder aufheben wird. Sinnvoll wäre es sicherlich, das zusammen zu behandeln.

      Antwort
  • Liebe Kommentarschreiber, leider lese ich das hier heute zum ersten Mal.

    Seit ihr mit den Gegebenheiten im Straßenzug vor Ort vertraut oder wollt ihr Polemisieren ?

    Der Straßenzug besteht aus mindestens 20 Zwei – Drei und Vier – Familien – Reihenhäuser und lediglich 2 oder 3 Einfamilienhäuser und nicht wie hier dargestellt „mehrheitlich aus Einfamilienhäusern“.
    Dazu kommen 7 Straßeneinmündungen und mindest 20 abgesenkte Bordsteine (Ein-Ausfahrten) – alles Bereiche in denen in bestimmten Abständen davon Parkverbot (gegenüber der Einfahrten sowieso) besteht.

    Freunde der schnellen Lösungsvorschläge (von wegen Hausbesitzer sollen selber bauen :-( )
    Einstein sagte “ Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung“…

    „Um was“ geht es hier in der Straße ? Kennt ihr das Problem ? Schutz der Fußgänger ?
    Eher unwahrscheinlich …

    Ich nehme an, es geht der Person, die das OA auf den Umstand des Parkens auf den Gehbahnen in der Forsthausstraße aufmerksam gemacht hat, eher nicht um das „Wohlergehen der Fußgängern, egal ob mit oder ohne Behinderung, ob mit Kinderwagen oder ob Blinde, Junge oder Alte“.

    Denke die Fußgänger werden benutzt und vorgeschoben. Zieht vlt. in Erwägung, „Parken auf dem Gehweg ist Nebenkriegsschauplatz“.

    Vlt gibt es hier einen Herr/FRau Saubermann die vlt. „der Lehmkrumen oder andere Verschmutzung auf der Gehbahn stören“ oder vlt sind sie vom Fieber „Fiat iustitia et pereat mundus“ erfaßt oder vlt ist die ganze Welt schlecht vlt wurde deshalb das OA informiert. Einerlei, seisdrum sagt H.Hesse

    – – –

    Richtig ist, das die BV (nachdem das OA Anfang des Jahres eingeschaltet wurde) die Stadtverwaltung beauftragen sollte, zu prüfen ob der gesetzliche und bauliche Rahmen für das Aufstellen von Richtzeichen nach Anlage 3 zu § 42 StVO, Verkehrszeichen 315 Parken auf Gehwegen (4 – oder 2 – rädrigem Parken) in der Forsthausstraße gegeben ist.

    Begründung:
    – Die Aufstellung der o.a. Verkehrszeichen 315 ist in vielen Straßen von Eving und anderen Stadtbezirken gelebte Praxis
    – Die Gehbahnen in der Forsthausstraße haben genug Restbreite damit Personen mit Einschänkungeen den Gehweg weiterhin ungefährdet nutzen können.
    – Schutz der verlegten Versorgungsleitungen in den Gehbahnen ist gegeben
    – Nicht genug Parkraum auf den Fahrbahnen

    Es ging nie darum, „nur eine autofreundliche Regelung“ zu finden.
    Ziel ist es, gemeinschaftlich einen gesetzlich zulässigen Zustand zur Zufriedenheit der Bürger und Bürgerinnen (Anwohner) herzustellen und eben nicht dafür zu sorgen das der Egoismus einzelner Personen (siehe oben) bedient wird. Auch will ich als Anwohner nicht irgendeiner von aussen hereingebrachten willkürlichen polemischen Regelung „sollen sie erst selber Parkraum“ bauen, zum Opfer zu fallen.

    Übrigens, so einen Quatsch habe ich lange nicht mehr gelesen. Da kann man demnächst jedem Wohnungssuchenden sagen „Bau dir selber ein Haus“ oder der einen Radweg haben will „Bau ihn dir selber, zumindest vor deinem Eigentum >:<

    Richtig ist auch, das Verkehrszeichen 315 oder andere Möglichkeiten der Kenntlichmachung von Parkraum ist allgemein üblich und gesetzlich zulässig. Insbesonders dann, wenn die Gehbahnen breit genug sind (Restbreite nennt man das glaube ich) und der Schutz der verlegten Versorgungsleitungen in den Gehbahnen gegeben ist.

    Richtig ist auch , das wir Bürger und Bürgerinnen "miteinander leben müssen" . Irgendwann sind wir mal Radfahrer, Fußgänger oder Autofahrer.

    Viele Grüße

    Erich (Anwohner, bekennender Autofahrer, leidenschaftlicher Radfahrer und Fußgänger)

    Antwort
    • Norbert Paul

      Ich möchte auf § 51 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW i. V. mit § 51 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW verweisen.

      Bei der Errichtung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr zu erwarten ist, müssen Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personenverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen).

      Die Stellplätze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist.

      Das gilt natürlich erst einmal nur für Neubauten, macht aber deutlich, dass der Gesetzgeber der Ansicht ist, dass man sein Auto auf dem eigenen Grundstück abstellen soll. Das mag nicht jedem passen, ist aber trotzdem aktuelle Rechtslage.

      Nur weil die Straßenverkehrsbehörde in den letzten Jahrzehnten massenhaft Gehwegparken zugelassen hat, muss das noch lange nicht rechtskonform sein. Eingeführt wurde das Zeichen 1953 mit dem eindeutigen Hinweis, dass genug Platz für den Fußverkehr bleiben muss und dass dieser nicht belästigt und gefährdet wird. (S. Bender/König 2016: §42 StVO Rn. 11) Belästigt heißt, dass es zu einer vermeidbaren Störung des körperlichen oder seelischen Wohlbefinden kommt. (S. Bender/König 2016: §1 StVO Rn. 30) Im Gegensatz zum Begriff der Behinderung ist der Begriff der Belästigung also weit gefasst. Um das zu objektivieren, werden Gerichte sich am s. g. Stand der Technik, d. h. in diesem Fall an den Richtlinien der FGSV orientieren, z. B. an der Tabelle auf Seite 15 der Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen. Bei Reihenhäusern sind das mindestens 2,50 Meter. Wohl gemerkt mindestens. Wobei die Diskussion inzwischen immer mehr berücksichtigt, dass diese Werte zu gering bemessen sind, da sie soziale und kulturelle Aspekte nicht ausreichend berücksichtigen.

      Die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen richten sich allein nach der Gesetzeslage und nicht nach Wünschen der Anwohner, wobei es zulässig ist im Rahmen des Ermessens die Wünsche der Anwohner zu berücksichtigen, die hier ja offensichtlich unterschiedlich sind. Ein Rechtsanspruch, überall – also z. B. vor der Haustür – parken zu dürfen, gibt es nicht.

      Antwort
  • Die Bordsteinkanten wurden im Jahr 1978 abgesenkt um die Zuwegung zu den Garagen zu gewährleisten. Glaube nicht das der § zu der Zeit schon in der Form vorlag oder das sich da jemand über das „seelische Wohlbefinden oder Liebesleben von ostsibirischen Riesenrammlern “ einen Kopp gemacht hat.

    Sie scheinen lediglich die Möglichkeit des Parkens mit 4 Rädern auf dem Gehweg zu kennen oder in Erwägung zu ziehen und das deute ich so, das es nicht um einen Konsens geht.

    Leider haben Sie wenig Kenntnis von den Örtlichkeiten. Sonst wüßten Sie, das nicht alle Mittelhäuser abgesenkte Bordsteine haben. Bei denen, die ihre Gärten hinter den Häusern erreichen wollen, geschieht dies via Wirtschaftsweg (Fußweg) bei den Endhäuser. Eine Zufahrt zu diesen Grundstücksbereichen ist UNMÖGLICH ! No Parking. Ich würde empfehlen, sich erst mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und dann Paragraphen zu reiten. Einzelfallentscheidungen verlangen Einzelbetrachtungen und Erledigung erfolgt bestimmt nicht aus dem Sessel heraus.

    Mir ist auch ein Rätsel wo Sie gelesen haben, das wir als Anwohner einen Rechtsanspruch ableiten wollen. S

    ollten Sie hier wohnen, können wir uns gerne weiter austauschen.
    Auf der Basis der Unkenntnis – nein.
    Tschö

    PS:
    Durch die übergroße Schrift auf rotem Untergrund wird nichts besser oder deutlich – im Gegenteil

    Rot ist nur eine aggressive Farbe ! Nachzulesen bei Tralla Farbpsychologie

    Antwort
    • Norbert Paul

      Die Pflicht zur Errichtung der notwendigen Stellplätze wurden mit der Reichsgaragenordnung vom 17. Februar 1939 reichsweit eingeführt. Die dortigen Regelungen sind dann in den Landesbauordnungen aufgegangen. In der beschlossenen, aber noch nicht gültigen Fassung der BauO NRW entfällt die Pfllicht und es wird eine Satzungsermächtigung für kommunale Satzungen kommen, wovon die Stadt Dortmund aller Voraussicht nach Gebrauch machen wird.

      Selbst bei Google sieht man, dass viel Mittelhäuser Parkplätze vor dem Haus haben. Und wenn das mal nicht geht, kann auch mal jemand auf der Fahrbahn parken, weil das keine Hauptstraße ist.

      Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Die BV hat doch die Prüfung des Gehwegparkens beschlossen.

      Antwort

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